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Aus dem Gerichtssaal: Verwaltungsgericht Halle: Bürgerentscheid über die Gestaltung des Schlossplatzes in Dessau

Dienstag, den 15. Oktober 2019

Im Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Halle den Antrag eines der Initiatoren des Bürgerentscheids "Rettet den Schlossplatz"  in Dessau, mit dem dieser eine Entscheidung des Stadtrates in seiner Sitzung am 16. Oktober 2019 über den Bürgerentscheid verhindern wollte, abgelehnt.

Der Versuch, mittels Bürgerentscheid zu verhindern, dass der Schlossplatz in Dessau zur Errichtung eines Hotelkomplexes ohne Gestaltungsvorgaben verkauft wird, war Anfang September gescheitert, weil das dafür erforderliche Quorum von 20 % der Ja-Stimmen um 432 Stimmen verfehlt wurde.

In diesem Verfahren scheiterte der Initiator des Bürgerbegehrens jetzt mit dem Versuch, eine Befassung des Stadtrates mit dieser Problematik zu verhindern. Er begründet dies damit, dass der Bürgerentscheid fehlerhaft durchgeführt worden sei. Damit kann er in diesem Verfahren aber keinen Erfolg haben. Das Bürgerbegehren ist mit seiner Durchführung beendet. Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit seiner Durchführung und des festgestellten Ergebnisse ist durch das Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen. Nachdem das Bürgerbegehren gescheitert ist, hat der Stadtrat nunmehr lediglich noch über den Inhalt des Bürgerbegehrens zu entscheiden.

 
VG Halle, Beschluss vom 14. Oktober 2019 – 3 B 177/19 HAL