header-placeholder


image header
image
clause 67401 960 720

Aus dem Gerichtssaal: Boxer Felix Sturm bleibt in Untersuchungshaft

Samstag, den 20. April 2019


In dem Strafverfahren gegen den ehemaligen Boxweltmeister Felix Sturm wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung hat mit Beschluss vom 16. April die 6. große Strafkammer des Landgerichts Köln einen Verschonungsbeschluss des Amtsgerichts Köln aufgehoben. Der Haftbefehl des Amtsgerichts Köln gegen Felix Sturm bleibt damit in Vollzug und der Beschuldigte in Untersuchungshaft. 

Auf eine Haftbeschwerde des Beschuldigten nach seiner Verhaftung hatte das Amtsgericht Köln zunächst eine Haftverschonung u.a. gegen Kautionszahlung in Höhe von 1.000.000,00 Euro beschlossen. 

Auf die hiergegen gerichtete Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln hat die 6. große Strafkammer diesen Beschluss  wieder aufgehoben. Die Kammer geht angesichts der Straferwartung im Steuerstrafverfahren und fehlender Bindungen des Beschuldigten in und an Deutschland von einer erheblichen Fluchtgefahr aus, der auch nicht durch eine hohe Kautionszahlung oder andere Maßnahmen wirksam begegnet werden kann. Vielmehr sei der Vollzug der Untersuchungshaft erforderlich. Im Hinblick auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hatte das Amtsgericht die Vollziehung seines Verschonungsbeschlusses einstweilen ausgesetzt. Der Angeklagte war also nicht aus der Untersuchungshaft entlassen worden.