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Landgericht Magdeburg: Fahrlässige Tötung bei Hohendodeleben – Lkw überfährt Fußgänger

Prozessbeginn: Heute am Mittwoch, 11. April 2018, 09.15 Uhr,

Berufungsverfahren

Der 65-jährige Angeklagte wurde durch das Amtsgericht Oschersleben am 27. Juni 2017 wegen fahrlässiger Tötung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. 


Der Strafrichter des Amtsgerichts ist damals zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte am 04.06.2016 aus der Kreisstraße 1220 aus Richtung Hohendodeleben kommend in Fahrtrichtung Magdeburg kurz nach dem Ortsausgangsschild Hohendodeleben mit seinem Lkw aus Unachtsamkeit auf den neben der Straße und einem Grünstreifen befindlichen asphaltierten Geh-/Radweg gefahren ist und dort 3 Frauen überfahren hat. Zwei der Frauen starben noch am Unfallort, eine überlebte schwerverletzt. 


Sechs der Nebenkläger haben gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, über die nun die 6. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg als Berufungsgericht in der Besetzung mit 1 Berufsrichter als Vorsitzenden und 2 Schöffen verhandeln wird.