Foto: Beim BF17 sammeln Fahranfängerinnen
und -anfänger begleitet und unterstützt hilfreiche Erfahrungen im
Straßenverkehr
(djd). Mit dem Begleiteten Fahren ab 17
(BF17) können Jugendliche schon früher am Steuer sitzen und bereits vor der
Volljährigkeit Auto fahren. Mit dabei ist stets eine Begleitperson, bevor es ab
18 Jahren alleine auf die Straße geht. Diese ist nicht nur Ansprechperson in
unbekannten Verkehrssituationen und kann mit Ratschlägen zur Seite stehen,
sondern gibt auch Sicherheit und Unterstützung in der neu erlangten
Automobilität der Jugendlichen.
Um pünktlich zum 17. Geburtstag die
Prüfbescheinigung zu erhalten und ein ganzes Jahr begleitet zu fahren, ist eine
frühzeitige Anmeldung in der Fahrschule bereits im Alter von 16 ½ Jahren
empfehlenswert. Die Fahrausbildung ist die gleiche wie bei älteren Personen.
So melden sich die Jugendlichen an
Für die Anmeldung zum BF17 sind ein
gültiger Personalausweis, ein biometrisches Passfoto, die ausgefüllten
Antragsformulare und die Unterschriften der Erziehungsberechtigten notwendig.
Die Jugendlichen müssen zudem vorab einen Sehtest sowie einen Erste-Hilfe-Kurs
absolvieren und die entsprechenden Nachweise vorlegen. Auch Begleitpersonen
sollten sich frühzeitig mit dem Thema befassen, da es einige Kriterien zu
erfüllen gibt: Begleiten darf, wer über 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf
Jahren den Führerschein besitzt und nicht mehr als einen Punkt im
Fahreignungsregister in Flensburg hat. Tipps zum Begleiteten Fahren gibt es
unter www.bf17.de, einer Seite des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und
der Deutschen Verkehrswacht (DVW), sowie auf Facebook und Instagram. Das Projekt
wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
gefördert.
BF17 hat viele Vorteile
Nach der Fahrschulzeit sammeln BF17
Fahranfängerinnen und Fahranfänger bis zu einem Jahr lang in Anwesenheit ihrer
Begleitpersonen Erfahrungen im Straßenverkehr. Studien belegen, dass Teenager,
die am Programm teilgenommen haben, im ersten Jahr des Fahrens ohne Begleitung
rund 20 Prozent seltener an Unfällen beteiligt sind als Gleichaltrige, die
unmittelbar nach der Fahrschule auf sich allein gestellt waren. Auch mit Blick
auf die Kfz-Versicherungsbeiträge wirkt sich das Begleitete Fahren ab 17 häufig
positiv aus, wenn später ein eigenes Auto versichert oder das Fahrzeug der
Eltern weiter mitbenutzt werden soll. Viele Versicherungen unterscheiden sich
darin, ob bei der Nutzung für das Begleitete Fahren ab 17 die Beiträge
gleichbleiben oder sich erhöhen. Ist BF17 in der Familie geplant, kann eine
frühzeitige Nachfrage bei der eigenen Kfz-Versicherung sinnvoll sein.
Text / Foto: djd/v. Kummer/BF17-Kampagne