Gut ein Zehntel aller Verletzungen vom Ski-Fahren
betreffen den Kopfbereich. Der TÜV-Verband rät daher, freiwillig immer einen
Helm zu tragen und gibt Tipps für den Kauf.
Berlin, Januar 2022 – Nachdem im vergangenen Jahr die
Skisaison wegen der Corona-Pandemie weitgehend ausgefallen ist, schöpfen
Wintersportler:innen in diesem Winter Hoffnung. Bisher sind Reisen in viele
Ski-Gebiete unter strengen Auflagen weiterhin möglich. Damit steigt auch das
Verletzungsrisiko wieder. Rund 38.000 Skifahrer:innen und Snowboarder:innen aus
Deutschland verletzten sich in der Saison 2019/2020 so schwer, dass sie
ärztlich behandelt werden mussten.
Das geht aus der Statistik des Deutschen Skiverbandes hervor. 11 Prozent
aller Verletzungen betreffen den Kopfbereich und 20 Prozent wurden durch Kollisionen
(mit-)verursacht. „Wir empfehlen dringend, immer mit Skihelm auf die Piste zu
gehen“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Bisher gebe
in den meisten Skigebieten noch immer keine Helmpflicht für Erwachsene.
Untersuchungen zeigten, dass das Tragen von Skihelmen vor allem Einfluss auf
die Schwere der Kopfverletzungen hat. Bühler: „Skihelme verringern nicht nur
das Risiko von Gehirnerschütterungen und Schädelfrakturen, sondern schützen
auch vor Schnittverletzungen durch scharfe Kanten.“ Bei der Auswahl des Helms
sollten Verbraucher:innen vor allem auf die Sicherheitseigenschaften und die
Passform achten. Orientierung in Sachen Sicherheit bietet hier das GS-Zeichen
(„Geprüfte Sicherheit“).
Eine Pflicht, Skihelme zu tragen, gibt es weder in Deutschland und
Frankreich noch in der Schweiz. Auch Norwegen kennt keine Helmpflicht. In
Österreich müssen Kinder bis zum 15. Lebensjahr in vielen Skigebieten einen
Helm tragen. In Italien wird die Helmpflicht bis zum 14. Lebensjahr von der Polizei
durchgesetzt. Auch in Polen, Slowenien und Kroatien müssen Kinder und
Jugendliche einen Helm tragen. Bühler: „Allein schon wegen ihrer
Vorbildfunktion sollten auch Erwachsene grundsätzlich nur mit einem Helm
Skifahren oder Snowboarden.“
Eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Auswahl eines Skihelms ist das im
deutschen Produktsicherheitsgesetz geregelte GS-Zeichen. Es bedeutet, dass der
Hersteller oder der Händler den Helm von einer unabhängigen Prüfstelle hat
testen und zertifizieren lassen. „Das GS-Zeichen garantiert, dass im Zuge eine
Baumusterprüfung die Einhaltung der spezifischen Sicherheitsanforderungen
kontrolliert worden ist“, so Bühler. Die entsprechenden Vorgaben sind in der
EU-Richtlinie für persönliche Schutzausrüstungen und in der entsprechenden
EU-Norm festgelegt. Darüber hinaus erfolgen im Rahmen der GS-Prüfung weitere
Kontrollen, zum Beispiel Vor-Ort-Besichtigungen der Produktion, Probeentnahmen
oder eine Überprüfung der Qualitätssicherung.
NACH WELCHEN KRITERIEN WERDEN SKI-HELME GETESTET?
Vor Vergabe des Prüfzeichens stehen umfangreiche Tests auf Basis der
europäischen Norm EN 1077. Die Anforderungen dieser Norm müssen alle Helme in
Europa erfüllen. Dabei werden zwei Helmtypen unterschieden: Helme der Klasse A
umschließen mit der Helmschale auch den Ohrenbereich und bieten mechanisch
etwas mehr Schutz. Helme der Klasse B decken in der Regel etwas weniger Fläche
ab, bieten dafür aber eine bessere Belüftung und mehr Tragekomfort.
WIE WIRD GETESTET?
Die Prüfer:innen unterziehen den Helm im Labor unterschiedlichen
Belastungstests. Mit dem Falltest wird untersucht, wie gut der Helm Stöße
absorbieren kann. Beim Durchdringungstest zeigt der Helm, wie gut er den Kopf
vor spitzen oder scharfkantigen Gegenständen schützt. Und beim so genannten Abstreif-
oder Roll-off-Test wird geprüft, wie gut der Helm im Falle eines Sturzes auf
dem Kopf sitzt. Vor den Prüfungen werden die Helme gekühlt oder mit Hilfe von
UV-Strahlung einem Schnellalterungsprozess unterzogen. Darüber hinaus prüfen
die TÜV-Expert:innen, ob Kinnverschluss und Kinnriemen funktionieren, ob die
wichtigsten Teile des Kopfes geschützt sind und ob der Helmträger freie Sicht
hat. Nicht zuletzt nehmen die Fachleute die Helmkennzeichnung und die
Bedienungsanleitung unter die Lupe.
WORAUF SOLLTE MAN BEIM KAUF EINES SKI-HELMS ACHTEN?
Ein Skihelm muss optimal passen – sonst kann er seine Schutzwirkung nicht
voll entfalten. Er sollte relativ eng sitzen, dabei aber nicht drücken. Nur,
wenn der Helm beim Wackeln mit dem Kopf – auch ohne Anlegen des Kinnriemens –
nicht verrutscht, bietet er den erforderlichen Schutz. Weitere Kriterien für
die Helmauswahl sind Gewicht, Einstellmöglichkeiten und Klimaregulierung sowie
„Signalfarben“. Kinnband, Kinnverschluss und Belüftungsschieber sollten auch
mit Handschuhen gut zu bedienen sein. Wer regelmäßig mit Skibrille oder
Sportsonnenbrille auf die Piste geht, sollte diese zum Helmkauf mitnehmen. Nur
so lässt sich testen, ob beides zusammenpasst. Helme mit fest montiertem Visier
sind besonders für Brillenträger eine Option.
WIE LANGE HÄLT EIN HELM?
Wenn der Helm mit einem starken Stoß beansprucht wurde, sollte er unbedingt
sofort ersetzt werden, weil die innere Struktur des Materials beschädigt sein
könnte. Ansonsten steht ein Helmwechsel alle drei bis fünf Jahre an. Das
Material altert durch häufige Verwendung, Kälte, Feuchtigkeit, Schweiß und hohe
UV-Einstrahlung in den Bergen relativ schnell.
Text / Foto: TÜV-Verband / pixabay