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Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 26.07.2017

Aktuelle Hinweise

Die innenpolitische Lage in der Türkei ist weiterhin angespannt. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu vereinzelten Demonstrationen und Großveranstaltungen kommen kann.

Zuletzt waren in der Türkei in einigen Fällen Deutsche von freiheitsentziehenden Maßnahmen betroffen, deren Grund oder Dauer nicht nachvollziehbar war. Hierbei wurde teilweise der konsularische Zugang entgegen völkerrechtlichen Verpflichtungen verweigert. Personen, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen in die Türkei reisen, wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in die Krisenvorsorgeliste https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/registration!form.action;jsessionid=F34E3C1D2487094E36494CEE9EB81257 der Konsulate und der Botschaft einzutragen. 

Die Auslandsvertretungen werden bei Festnahmen deutscher Staatsangehöriger nicht immer rechtzeitig unterrichtet, der Zugang für die konsularische Betreuung wird nicht in allen Fällen gewährt. Seit Anfang 2017 wurde wiede rholt deutschen Staatsangehörigen an den Flughäfen in der Türkei die Einreise ohne Angabe genauer Gründe verweigert. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden ihre Rückreise nach Deutschland antreten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ungeachtet des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

Nach dem gewaltsamen Putschversuch am 15.07.2016 hat die  türkische Regierung in allen 81 Provinzen der Türkei den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser wurde erneut verlängert und gilt zumindest bis zum 19. Oktober 2017 fort.

Auf dieser Grundlage können u.a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Es kann im Einzelfall auch zu Festnahmen von Personen kommen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung, der verbotenen „Kurdischen Arbeiterpartei“ PKK oder tatsächlichen oder vermeintlichen terroristischen Straftaten ).

Während eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kann u.a. die Ausreise untersagt werden. Unter den während des Notstands geltenden Bestimmungen können Verdächtige auch bis zu 14 Tagen in Polizeigewahrsam genommen werden, bevor sie einem Haftrichter vorzuführen sind. Außerdem kann ihnen für 24 Stunden jeglicher Kontakt zur Außenwelt verwehrt werden. Von diesen Maßnahmen, sowie von der Möglichkeit zur Verhängung von Untersuchungshaft (nach türkischem Recht von bis zu fünf Jahren möglich) im Anschluss an den Polizeigewahrsam, wird unter der Geltung des Notstands reger Gebrauch gemacht. Dabei genügen oft bereits geringe Verdachtsmomente.

In der Türkei ist es, insbesondere seit Mitte 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen.
Es ist keinesfalls auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen auch weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich auch gezielt gegen Ausländer richten.

Reisende sollten besonders aufmerksam sein und Menschenansammlungen und Orte, an denen sich regelmäßig viele Ausländer aufhalten, möglichst meiden.

Reisenden wird ferner empfohlen, sich über Medien und diese Reise- und Sicherheitshinweise zur weiteren Lageentwicklung informiert zu halten sowie engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie zu halten.

Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.