Donnerstag, den 7. Januar 2021
Beschränkungen im Land
In ganz Italien ist aufgrund von Ausgangsbeschränkungen mit Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit zu rechnen.
Für ganz Italien wurde bis auf weiteres eine Ausgangssperre von täglich 22 Uhr bis 5 Uhr verhängt.
Seit dem 3. November 2020 werden Regionen und autonome Provinzen in drei Bereiche eingeteilt - rot, orange, gelb - entsprechend drei Risikoszenarien, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Weitere Informationen zu den Maßnahmen bietet das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache).
Für die roten Zonen, ist die Ein- und Ausreise grundsätzlich verboten, auch innerhalb der Regionen sind Bewegungen von einer Provinz oder Gemeinde in andere grundsätzlich untersagt (ausgenommen arbeitsbedingte Gänge, gesundheitlich (u.a.) bedingte Notfälle, bei Notwendigkeit des Vorzeigens einer entsprechenden Selbsterklärung). Geschäfte (ausgenommen Lebensmittelläden, Kioske, Tabakläden und Apotheken) müssen schließen, Bars und Restaurants dürfen nur noch Abhol- bzw. Lieferservice bis 22 Uhr anbieten.
Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Diese Ausnahmen sind in einer Selbsterklärunge (auf Italienisch) darzulegen.
Kulturelle und soziale Veranstaltungen an öffentlichen oder privaten Orten sind ausgesetzt. Museen, Kinos und Theater sind geschlossen. Tanzveranstaltungen aller Art sind sowohl in Innenräumen als auch im Außenbereich bis auf weiteres ausgesetzt. Sportveranstaltungen sind grundsätzlich ausgesetzt. Fitnessstudios, Schwimm- und Thermalbäder sowie Wellnesszentren sind geschlossen.
Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 15. Januar 2021. Die Lifte und Bahnen in den Skigebieten bleiben für den Amateursport bis zum 17. Januar 2021 geschlossen.