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Reise-News: Litauen: Reise- und Sicherheitshinweise

Montag, den 4. Januar 2021

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.

Aktuelles (Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land)


Durch- und Weiterreise

Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung ist nicht notwendig. Auch der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.

An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland finden keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz im Sinne des Schengener Grenzkodex statt. Auch am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen kommt es grundsätzlich zu keinen ausweisrelevanten Grenzkontrollen. Allerdings kann es im Zuge von Einreisen zur Überprüfung der erforderlichen COVID-19-Reiseanmeldung kommen. Ein gültiges Reisedokument ist stets unabhängig von der Durchführung von Grenzkontrollen mitzuführen. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalcininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškes–Kotlovka, Kybartai–Cerniševskoje und Panemune–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.

Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen. Nur belarussische Staatsangehörige, sowie Ausländer mit belarussischem Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltserlaubnis können nach aktuellen Erkenntnissen weiterhin einreisen. Auch der Warentransport ist grenzüberschreitend aus Litauen möglich.


Reiseverbindungen

Das Angebot an Flugverbindungen ist stark reduziert. Der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von 1 m zum nächsten Passagier zu wahren.


Beschränkungen im Land

Bis zunächst 31. Januar 2021 gilt in Litauen ein landesweiter Lockdown.

Es gibt Beschränkungen für Reisen zwischen den Gemeinden des Landes. Das Verlassen von Gemeinden ist nur aus beruflichen Gründen, zur An- und Abreise von Flug- und Seehäfen sowie Busstationen, zur dringenden Pflege von Angehörigen, sowie bei Tod eines nahen Verwandten gestattet. Weitere Ausnahmen sind möglich, sollten aber vorab mit der örtlichen Polizei (Tel: +370-700-60000) geklärt werden. Straßenkontrollen werden in diesem Zeitraum durch Polizei und weitere Ordnungsbehörden zur Durchsetzung der Beschränkungen durchgeführt.

Alle Einwohner sind aufgerufen das Haus nur wenn nötig zu verlassen. Treffen mit Personen aus anderen Haushalten sind mit Ausnahme von Spaziergängen im Freien zu zweit, bis einschließlich 31. Januar 2021 untersagt.

Restaurants dürfen nur noch außer-Haus-Verkauf anbieten. Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet, müssen aber eine Mindestfläche von 15 m² je Kunde sicherstellen. Alle anderen Geschäfte und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Weitere Informationen bietet die litauische Regierung.

Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv-getesteten Person verpflichtet zu einer 14-tägigen, häuslichen Quarantäne. Die Quarantäne kann nicht durch ein negatives PCR-Testergebnis verkürzt werden.