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Reise-News: Slowakei: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 24. Oktober 2020

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.

Beschränkungen im Land

Ab dem 24. Oktober 2020 bis zum 1. November 2020 gilt in der gesamten Slowakei eine Ausgangssperre für Personen, die keinen aktuellen negativen COVID-19 Test vorweisen können. Eine Verlängerung bis zum 8. November 2020 ist nicht ausgeschlossen.

Ausnahmen für Personen ohne aktuellen Nachweis eines negativen COVID-19 Tests gelten für:

-  Aufenthalte außerhalb der eigenen Wohnung zwischen 01.00 – 05.00 Uhr,

-  Fahrten zum Testen,

-  Fahrten zur Arbeit bzw. Begleitung des Kindes zur Schule,

-  Einkäufe in Lebensmittelgeschäften, Drogerien, Apotheken in unmittelbarer Nähe der eigenen Wohnung,

-  Arztbesuche,

-  Pflege eines Familienmitglieds,

-  Versorgung der Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb,

-  Versorgung der eigenen Haustiere bis max. 100 m von der eigenen Wohnung entfernt,

-  Teilnahme an Beerdigungen,

-  Fahrten zur Post, Bank, Versicherung, Reinigung, Autoservice, Tankstelle,

-  Aufenthalte im Freien im eigenen Wohnbezirk (Pressburg mit 5 Bezirken wird dabei als ein Bezirk betrachtet).

Wer sich gerade auf Reisen befindet, sollte bis zum 25. Oktober 2020 an seinen Wohnort zurückkehren oder an seinem aktuellen Aufenthaltsort bis zum Ende der Ausgangssperre verbleiben.

Für die besonders betroffenen Kreise Bardejov, Dolny Kubin, Namestovo und Tvrdosin gelten verschärfte Maßnahmen, Fahrten zur Arbeit bzw. Begleitung des Kindes zur Schule, Fahrten zur Post, Bank, Versicherung, Reinigung, Autoservice, Tankstelle, Aufenthalte im Freien im eigenen Wohnbezirk sind nur mit einem aktuellen negativen COVID-19 Test möglich.

Diese Maßnahmen gehen einher mit einer Testung der gesamten Bevölkerung der Slowakei an den Wochenenden vom 31. Oktober und 1. November 2020 und vom 7. und 8. November 2020.

Getestet werden sollen alle Personen zwischen 10 und 65 Jahren, die sich in der Slowakei aufhalten (auch Ausländer). Wer sich nicht freiwillig testen lässt, muss sich in häuslicher Umgebung für 10 Tage selbst isolieren.

Durch ein nach dem 23. Oktober 2020 ausgestelltes negatives COVID-19 Testergebnis (PCR-Test oder Antigen-Test) unterliegt man nicht den Beschränkungen des Lockdowns. Ausländische Testergebnisse in deutscher oder englischer Sprache aus EU-Ländern werden akzeptiert.