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Reise-News: Coronavirus / Chile: Reise- und Sicherheitshinweise

Donnerstag, den 2. April 2020

Aktuelles

Seit dem 18. März 2020 hat Chile seine Luft- See- und Landgrenzen für die Einreise von Ausländern geschlossen. Ausgenommen sind in Chile ansässige Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis. Diese werden bei vorherigem Aufenthalt in Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, China, Iran, Südkorea und Japan bei Einreise nach Chile unter 14-tägige „häusliche Isolierung“ gestellt, selbst wenn keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung vorliegen und kein Kontakt zu einem Infizierten bestanden hat.

Es ist damit zu rechnen, dass Fluglinien Verbindungen einstellen oder Frequenzen deutlich reduzieren. Die Fluglinien Air France, KLM und Alitalia haben ihren Flugverkehr von und nach Chile bereits eingestellt. LATAM hat die Einstellung des Flugverkehrs ab 1. April 2020 angekündigt. Seitens der Fluggesellschaften British Airways und Iberia stehen Entscheidungen noch aus.

Kreuzfahrtschiffe dürfen in Chile bis zum 30. September 2020 nicht anlegen.

Setzen Sie sich mit Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung und erwägen Sie ggf. eine frühere Aus- oder Rückreise.
Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Corona-Virus haben die chilenischen Behörden nächtliche Ausgangssperren (in der Hauptstadt Santiago im Zeitraum täglich 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr) angeordnet. Einzelne Ortschaften (Rapa Nui und seit dem 1. April 2020 ab 22 Uhr Punta Arenas) sowie sechs Stadtbezirke der Hauptstadt Santiago stehen (zunächst bis 9. April 2020) unter präventiver Quarantäne.

Bitte informieren sie sich regelmäßig unter www.gob.clexternal arrow  und www.minsal.clexternal arrow über die aktuelle Lage, Ausgangssperren und Quarantänemaßnahmen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, mittels „salvoconductos“ oder „permisos temporales“, die online beantragt werden können, zu bestimmten Zwecken (Arztbesuch, Einkauf, etc.) die eigene Wohnung zu verlassen (zu beantragen über: www.comisaríavirtual.clexternal arrow). Ausländer, die nicht über einen normalen chilenischen Personalausweis und/oder eine „clave única“ verfügen, nutzen die Funktionstaste „extranjeros“ und tragen dort ihre Passnummer ein. Für Personen, die sich zum Flughafen begeben, um das Land zu verlassen, reicht nach jetzigem Kenntnisstand die Vorlage eines Flugtickets oder der Nachweis einer Reservierung im Falle einer Kontrolle durch die Polizei aus.

Leider gibt es weiterhin eine Reihe von unklaren Punkten, vor allem durch den zeitlichen Druck, unter dem diese Maßnahmen ergriffen werden mussten. Reisende richten eventuelle Anfragen an die Polizei/Carabineros; die Botschaft kann keine verbindliche Auskunft über Anordnungen der chilenischen Behörden geben.