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Reise-News: Coronavirus / Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise

Mittwoch, den 1. April 2020

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in der Russischen Föderation zu verstärkten Einreisebeschränkungen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Verpflichtung zur Selbstisolation. Derzeit gilt eine Reisewarnung für alle nicht notwendigen touristischen Reisen.

Die Einreise von Ausländern ist bereits seit dem 18. März 2020 bis 1. Mai 2020, 00.00 Uhr Moskauer Zeit eingeschränkt. Es dürfen in diesem Zeitraum nur akkreditierte und ernannte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, von internationalen Organisationen und deren Vertretungen sowie von anderen offiziellen Vertretungen ausländischer Staaten im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation und deren Familienangehörige, Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr, Mitarbeiter des Kurierdienstes zwischen den Regierungen und Mitglieder offizieller Delegationen sowie Personen mit diplomatischen, dienstlichen oder regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die als Familienangehörige (Eheleute, Eltern, Kinder, Adoptiveltern oder -kinder), Vormunde oder Pfleger von russischen Staatsangehörigen einreisen, und Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben,  sowie Transitpassagiere an Luftverkehrs-Transitpunkten.

Seit 30. März 2020 sind erhebliche Beschränkungen für die Ein- und Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus in Kraft. Das Überschreiten dieser Grenze ist für Reisende grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gelten einige Ausnahmen. Derzeit ist noch nicht bekannt, welche Auswirkungen diese Regelung auf die Ausreise von Ausländern hat. Nach vorliegenden Informationen soll eine Ausreise nach Finnland mit eigenem Fahrzeug oder Taxi möglich sein. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der zuständigen finnischen Auslandsvertretung zu erkundigen.

Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich anschließend für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im selben Haushalt leben. Diese Personen dürfen nicht zur Arbeit gehen und haben sich bei der örtlichen Hotline zu melden, der sie ihre Kontaktdaten einschließlich ihrer Meldeadresse und ihrer Wohnadresse sowie ihre Aufenthaltsorte und Aufenthaltszeiten im Ausland mitzuteilen haben. Die Hotline der Stadt Moskau ist +7 495 870 4509. Beim Auftreten erster Symptome von Atemwegserkrankungen sollen sie unverzüglich ärztliche Hilfe suchen, ohne Einrichtungen des Gesundheitswesens persönlich aufzusuchen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. 

Seit dem 30. März 2020 gelten in der Stadt Moskau allgemeine Ausgangsbeschränkungen. Die gemeldete  Wohnung darf nicht verlassen werden, es sei denn, dass ein medizinischer Notfall oder eine andere direkte Bedrohung für Leben oder Gesundheit besteht. Weitere Ausnahmen gelten für den Weg zum und vom Ort der Ausübung einer zulässigen Tätigkeit, den Besuch der nächstgelegenen Apotheke oder eines Anbieters von Kommunikationsdienstleistungen, sowie des nächstgelegenen Ortes, an dem Güter des täglichen Bedarfs verkauft werden. In der Öffentlichkeit ist ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten, dies gilt nicht in Taxis.

Seit dem 27. März 2020 wurden alle internationalen Flüge (Linie und Charter) von und nach Russland eingestellt. Ausländische Staatsangehörige dürfen allerdings noch ins Ausland befördert werden. Seit 31. März 2020 sind auf Anweisung der russischen Behörden die verbliebenen Flüge stark reduziert worden. Für Aeroflot wird empfohlen, sich möglichst persönlich beim Aeroflot-Büro am Flughafen Moskau-Scheremetjewo nach den aktuellen Flugmöglichkeiten zu erkundigen.