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Reise-News: Coronavirus / Ungarn: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 28. März 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren. 

Ungarn hat aufgrund der Verbreitung und bestätigter Fälle der Atemwegserkrankung COVID-19 die nationale Gefahrenlage ausgerufen.

Der nationale Krisenstab hat zur Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus weitgehende Beschränkungen des öffentlichen Lebens und des freien Personen- und Warenverkehrs beschlossen. An den Schengen-Binnengrenzen zu Slowenien und Österreich wurden Grenzkontrollen wieder eingeführt.

Die Einreise von Zügen, Autobussen, sowie Zivilflugzeugen im internationalen Personenverkehr nach Ungarn ist nicht gestattet.

Die Einreise nach Ungarn ist nur noch für Personen mit ungarischer Staatsangehörigkeit sowie EWR-Bürger mit ungarischer Aufenthaltserlaubnis und Wohnsitz in Ungarn möglich. Bei der Einreise ist von EWR-Bürgern die Aufenthaltserlaubnis durch Vorlage der Karte vom Typ „ÁLLANDÓ TARTÓZKODÁSI KÁRTYA“ nachzuweisen. Die EWR-Registierungskarte vom Typ EWR-Registrierungskarte vom Typ „REGISZTRÁCIÓS IGAZOLÁS EGT-állampolgár részére“ ist nicht ausreichend.

Alle einreisenden Personen sind verpflichtet, sich einer Gesundheitsprüfung zu unterziehen. Unabhängig vom Vorliegen bestimmter Symptome und vom Herkunftsland sind alle Einreisenden zumindest dazu verpflichtet, sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben. Bei Verdachtssymptomen wird 14-tägige Aufnahme in einer Qurantäneeinrichtung verordnet.

Reisende aus Italien, China, Südkorea und Iran unterliegen unabhängig ihrer Staatsangehörigkeit einem vollständigen Einreiseverbot, von dem lediglich ungarische Staatsangehörige ausgenommen sind. Transitreisen auf dem Landweg durch Ungarn sind nicht möglich.

Ungarn hat keine Ausreisebeschränkungen verhängt. Die Ausreise auf dem Landweg über Österreich ist im Individualverkehr möglich. Auf Grund des Landesverbots für den internationalen zivilen Flugverkehr ist damit zu rechnen, dass auch der ausgehende internationale Flugverkehr in naher Zukunft zum Erliegen kommt. 

Im Rahmen der nationalen Gefahrenlage hat Ungarn mit Wirkung ab dem 28. März 2020 die Verpflichtung eingeführt, soziale Kontakt einzuschränken und einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Weiterhin wurden landesweite Ausgangsbeschränkungen verhängt. Die Wohnung kann nur mit einem durch Verordnung definierten Grund verlassen werden. Dazu gehören Einkäufe in Lebensmittel-, Tabak-, und Tierfuttergeschäften sowie Apotheken und Drogerien. Lebensmittelgeschäfte, Märkte, Drogerien und Apotheken dürfen zwischen 9 und 12 Uhr nur von Personen über 65 Jahren aufgesucht werden. Personen unter 65 Jahren müssen außerhalb dieser Zeiten einkaufen.

Weitere Ausnahme bestehen unter anderem für den Weg zur Arbeit, Fahrten zur Tankstelle oder Reparaturwerkstatt, die Inanspruchnahme medizinischer Versorgung sowie Erledigung behördlicher, Bank- oder Postangelegenheiten, die eine persönliche Anwesenheit erfordern.
Erlaubt sind weiterhin individuelle Sportaktivitäten, allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts, nach Möglichkeit im Grünen und unter Einhaltung des Mindestabstands.

Verstöße gegen die einschränkenden Maßnahmen werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zwischen 5.000 und 500.000 Forint belegt.
Der ungarische Krisenstab informiert auf https://koronavirus.gov.hu/ zur aktuellen Infektionslage in Ungarn und hat eine Telefon-Hotline eingerichtet, bei der sich Personen mit Verdacht auf eine Covid-19-Infektion melden können, um weitere Anweisungen in Ungarisch und Englisch zu erhalten. Es ist nicht gewährleistet, dass in Ungarn in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.

Von nicht erforderlichen Reisen nach Ungarn wird abgeraten.