header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 03 28 07.55.02

Reise-News: Coronavirus / Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 28. März 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren. 

Aufgrund einer Regierungsverordnung vom 16. März ist die Einreise von Ausländern seit dem 18. März, 00.00 Uhr Moskauer Zeit bis 1. Mai, 00.00 Uhr Moskauer Zeit eingeschränkt. Es dürfen in diesem Zeitraum nur Kraftfahrer im internationalen Kraftverkehr, die Besatzungen von Luftfahrzeugen, See- und Binnenschiffen, Zugpersonal im internationalen Eisenbahnverkehr,  Mitglieder offizieller Delegationen und  Personen mit diplomatischen oder dienstlichen Visa oder mit regulären privaten Visa, die im Zusammenhang mit dem Tod eines nahen Verwandten ausgestellt wurden, akkreditierte und ernannte Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und  konsularischer Einrichtungen ausländischer Staaten, von internationalen Organisationen und deren Vertretungen sowie von anderen offiziellen Vertretungen ausländischer Staaten im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation und deren Familienangehörige einreisen. Weiter ausgenommen sind Personen, die einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben,  und Transitpassagiere an Luftverkehrs-Transitpunkten.

Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich für 14 Tage in der Wohnung selbst zu isolieren. Das gilt auch für Personen, die im gleichen Haushalt leben.  Diese Personen dürfen nicht zur Arbeit gehen und haben sich bei der örtlichen Hotline zu melden, der sie ihre Kontaktdaten einschließlich ihrer Meldeadresse und ihrer Wohnadresse sowie ihre Aufenthaltsorte und Aufenthaltszeiten im Ausland mitzuteilen haben. Die Hotline der Stadt Moskau ist +7 495 870 4509. Beim Auftreten erster Symptome von Atemwegserkrankungen sollen sie unverzüglich ärztliche Hilfe suchen, ohne Einrichtungen des Gesundheitswesens persönlich aufzusuchen. Verstöße können unter Umständen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. 

Die russische Regierung hat am 26. März einen Beschluss veröffentlicht, wonach mit Wirkung vom 27. März, 00.00 Uhr Moskauer Zeit alle internationalen Flüge (Linie und Charter) von und nach Russland eingestellt werden. 

Nach den zwischenzeitlich erlassenen Ausführungsbestimmungen können - als Ausnahme  ausländische Staatsangehörige ins Ausland befördert werden. Nach der Botschaft vorliegenden Informationen besteht derzeit für deutsche Staatsangehörige die Möglichkeit, Aeroflot-Flüge von Moskau-Scheremetjewo für die Ausreise nach Berlin zu nutzen. Es ist jedoch in jedem Fall anzuraten, sich bei den Büros von Aeroflot vorher zu erkundigen.