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News Polizeirevier BAB : Fahren unter dem Einfluss von einem Betäubungsmittel.

Polizeirevier BAB / SVÜ Weißenfels 16. Februar 2017

Straftat – Fahren unter dem Einfluss von einem Betäubungsmittel

Der Fahrer eines PKW  Citroen wurde am 15.02.2017, gegen 24:00 Uhr, nahe dem Autohof Zorbau bei Weißenfels einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde bekannt, dass dieser unter dem Einfluss von einem Betäubungsmittel fuhr. Ein Drogenschnelltest reagierte positiv auf Cannabis. Zudem wurden im PKW mehrere Klemmtütchen mit Pflanzenteilen gefunden. Es wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei um Betäubungsmittel handelt. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet und beim Fahrer eine Blutprobenentnahme durchgeführt.

 

Überholverbot auf der Autobahn 38 nicht beachtet

Der Fahrer eines Sattelzuges fuhr am 15.02.2017, um 15:45 Uhr, in Richtung Göttingen. Dabei beachtete er nahe der Ortslage Farnstädt das bestehende Überholverbot nicht. Er wurde daraufhin von der Autobahn geleitet und auf dem Parkplatz Querfurter Platte kontrolliert. Nun hat er ein Bußgeld von 70,- Euro zu erwarten.

 

Mangelhafte Ladungssicherung auf der Autobahn 14

Am 15.02.2017, um 13:15 Uhr, wurde ein Sattelzugs MAN überprüft, da dessen Ladung bereits augenscheinlich verrutscht war. Bei genauer Betrachtung bestätigte sich dieser Verdacht, die Ladung (24 Tonnen Altkleider) waren mangelhaft gesichert und deswegen nach rechts verrutscht. Der Fahrer hat ein Bußgeld zu erwarten, die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Er organisierte daraufhin über seine Spedition ein anderes Fahrzeug, auf dem die Ladung ordnungsgemäß weitertransportiert wurde.

 

Verkehrsunfall auf der Autobahn 14

Auf der Autobahn 14 nahe Wettin lag am 15.02.2017, um 15:35 Uhr, ein Kantholz auf der Fahrbahn. Über dieses fuhr der Fahrer eines PKW Mercedes, wobei er seinen rechten Vorderreifen beschädigte. Auch der Fahrer eines PKW VW konnte dem Kantholz nicht rechtzeitig ausweichen und fuhr über dieses. Dabei schleuderte es nach oben und traf einen PKW VW an der Motorhaube und Windschutzscheibe. Der Mercedes war nicht mehr fahrbereit. Der entstandene Sachschaden beträgt ca. 3.000,- Euro.