Veröffentlicht am 17. August 2026
Am Samstagabend, dem 15.08.2026, kam es zu einem Verkehrsunfall mit einem alleinbeteiligten Fahrradfahrer.
Nach derzeitigem Kenntnisstand kam es zu einem Verkehrsunfall eines 53-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Dieser befuhr mit seinem Fahrrad die Hegelstraße. Dort kollidierte er aus bisher nicht abschließend geklärter Ursache mit einem ordnungsgemäß geparkten Pkw.
Der 53-Jährige wurde von einem Rettungswagen in ein örtliches Krankenhaus gebracht. Nachdem die Einsatzkräfte eine Alkoholisierung nicht ausschließen konnten, wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser ergab einen vorläufigen Wert von 2,21 Promille. Der nunmehr Beschuldigte musste sich folglich einer Blutprobenentnahme unterziehen. Gegen den 53-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Hinweis der Polizei:
In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals eindringlich darauf hin, dass auch beim Fahren mit dem Fahrrad gesetzliche Regelungen gelten. Schon geringe Mengen von Alkohol beeinträchtigen das Gleichgewicht, die Reaktion und die Wahrnehmung. Dadurch steigt das Unfallrisiko.
Das bedeutet:
Ab 1,6 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit - auch ohne Ausfallerscheinungen - für Radfahrer. Das stellt in jedem Fall eine Straftat dar.
Es können Geldstrafen, Punkte im Fahreignungsregister sowie eine medizinisch-psychologische Untersuchung und ggf. der Entzug der Fahrerlaubnis folgen. (if)
Text / Foto: Polizeirevier Magdeburg / Magdeburger-News – KI-generiert