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Sachsen-Anhalt-News: Schulenburg: Zukünftiger Bußgeldkatalog muss der Verkehrs­sicherheit dienen und der Verhältnismäßigkeit gerecht werden

Freitag, den 3. Juli 2020

Zum Vorstoß, die vorgenommenen Verschärfungen im Bußgeldkatalog wieder zurückzunehmen, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt, Chris Schulenburg (Foto):

„Wegen rechtlicher Unsicherheiten hat der Bund die Länder aufgefordert, neue und schärfere Regelungen zu Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüber­schreitungen vorerst auszusetzen und ab sofort den alten Bußgeldkatalog wieder anzuwenden. Die CDU-Fraktion begrüßt die unverzügliche Weisung des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, den umstrittenen neuen Bußgeldkatalog vorerst nicht mehr anzuwenden. Das schnelle Handeln des Ministers hat für Klarheit gesorgt und uns eine unnötige Diskussion, wie zum Beispiel in Thüringen, erspart.

Von der Bundesregierung erwarten wir nunmehr, dass die bislang nach den neuen Regeln geahndeten Fälle einer bundeseinheitlichen gerechten Lösung zugeführt werden. Weiterhin bedarf es unter entsprechender Beteiligung der Länder der Erarbeitung eines neuen Regelungsvorschlages, der sowohl der Verkehrssicherheit als auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerecht wird. Im Hinblick auf die Diskussionen zur letzten Novelle sollte besser dem Grundsätzen der Gründlichkeit und Ausgewogenheit und nicht der Schnelligkeit und Härte gefolgt werden.“

Hintergrund:

Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) könnten die Regelungen zu Fahrverboten in der letzten Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom April 2020 aufgrund eines Formfehlers nichtig sein. Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes hat unverzüglich gehandelt und mit Erlass die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt veranlasst, ab sofort laufende Bußgeldverfahren, in denen noch kein Bußgeldbescheid durch die Zentrale Bußgeldstelle erlassen wurde, bis auf Weiteres auf Grundlage der bis zum 27.04.2020 geltenden Regelungen der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) zu bearbeiten.