header-placeholder


image header
image
01 MDNEWS dom

Open-Air-Veranstaltungen ohne vorherige Anmeldung

Dienstag, den 3. August 2021

Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und freier Open-Air-Szene

Die Landeshauptstadt Magdeburg stellt mit Beginn des Monats August in einem ersten Schritt zunächst 3 Flächen für Open-Air-Veranstaltungen zur Verfügung. Diese können für Freizeitveranstaltungen im Sinne des spontanen Sich-Zusammenfindens, Musikgenießens, Tanz und Unterhaltung genutzt werden können. Die Nutzung der Orte ist bis 22.00 Uhr vorgesehen und bedarf keiner vorherigen Anmeldung oder Anzeige bei der Stadtverwaltung. 
 
Das Projekt zum kommunikativen Gemeingebrauch ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem Kulturdezernat, dem Ordnungsamt sowie Akteur*innen der freien Szene in Magdeburg. Die drei gemeinsam verhandelten Flächen befinden sich im südwestlichen Teil des Stadtparks Rotehorn und im Glacis, südlich von der Festungsanlage Ravelin II. Dem Wunsch der freien Open-Air-Szene folgend soll unter bestimmten Rahmenbedingungen eine Möglichkeit geschaffen werden, ohne vorheriges behördliches Handeln bis 22:00 Uhr Freizeitveranstaltungen durchführen zu können. Hierbei geht es um ein spontanes Zusammenfinden zum gemeinsamen Erholen, Musikgenießen, Picknick, Tanz, Unterhaltung und ähnlichem, ohne dass Alkoholkonsum im Vordergrund steht. Vielmehr soll dies als Ausdruck eines städtischen jugendlichen Lebensgefühls verstanden werden.
 
Die Beigeordnete für Kultur, Schule und Sport, Regina-Dolores Stieler-Hinz, sagt über das Projekt: "Ungezwungen zusammenkommen und Natur abseits des Alltags genießen, um zu musizieren, zu kommunizieren und Gemeinschaft zu erleben – mit diesen Freiräumen wird das nun unbürokratisch möglich sein. Für uns bedeutet dies einen weiteren Baustein für ein lebens- und liebenswertes Magdeburg." Der Beigeordnete für Umwelt, Personal und allgemeine Verwaltung, Holger Platz, ergänzt: "Das Ordnungsdezernat will gern seinen Beitrag leisten, wenn es darum geht, spontane Veranstaltungen der freien Kulturszene im Rahmen des Erlaubten, also ohne bürokratischen Aufwand und ganz unkompliziert, zu ermöglichen."
 
Flächen zum kommunikativen Gemeingebrauch

Normalerweise unterliegen die jetzt definierten Plätze für diese Freiräume der städtischen Grünanlagensatzung. Diese definiert bestimmte Verhaltensregeln bzw. Verbote, die einer solchen Nutzung entgegenstehen bzw. das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung auslösen. Zur Lösung dieses Problems wurde nun ein "kommunikativer Gemeingebrauch" definiert, der die neuen Open-Air-Flächen von bestimmten Verboten und Ausnahmevorbehalten befreit.
 
Entscheidend dabei ist, dass es keiner vorherigen Anmeldung oder Anzeige bedarf. Gleichzeitig ist durch die Festlegung der Rahmenbedingungen der behördlichen Sorgfaltspflicht genüge getan. Die Einhaltung obliegt in diesem Fall den jeweiligen Veranstaltenden bzw. Durchführenden. Die Verwaltung greift erst dann ein, wenn objektive Beschwerden vorliegen. Dann wird insbesondere überprüft, ob sich die Aktivitäten noch im Rahmen des "kommunikativen Gemeingebrauchs" bewegen.
 
Regelung für die neuen Freiflächen

Die drei neuen Flächen für Open-Air-Veranstaltungen können genutzt werden:

-  zum Zwecke des spontanen Zusammenfindens zum gemeinsamen Erholen, Musikgenießen, Picknick, Tanz, Unterhaltung und ähnliches, ohne das Alkoholkonsum im Vordergrund steht,

-  mit maximal 200 gleichzeitig auf der jeweiligen Grünfläche Anwesenden,

-  bis maximal 22.00 Uhr,

-  unter Einhaltung der geltenden Immissionsrichtwerte,

-  ohne gewerbliche Abgabe von Speisen und Getränken

Ein Anspruch auf Nutzung der jeweiligen Grünfläche besteht nicht, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung durch andere Interessierte. Hier gilt "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

 © Kartenausschnitte Landeshauptstadt Magdeburg

- Kartenausschnitt Begegnungsstätte Stadtpark 



-  Kartenausschnitt Begegnungsstätte Glacis