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Magdeburger Ordnungsamt kontrolliert Durchsetzung der Landesverordnung

Mittwoch, den 8. April 2020

Am gestrigen Dienstag, 7. April, haben Dienstkräfte des Ordnungsamtes gemeinsam mit der Polizei wieder die Einhaltung der aktuellen Landesverordnung kontrolliert. Die Beamt*innen überprüften bis etwa 22.00 Uhr insgesamt 139 Spielplätze, 170 Betriebs- und Gaststätten sowie 178 Grünflächen und Versammlungsorte. In der Funkzentrale des Ordnungsamtes gingen 59 Corona-bezogene Anrufe ein.
 
Außerdem wurden im Tagesverlauf 24 Reinigungsbetriebe und Waschsalons sowie 20 Apotheken auf die Einhaltung der Abstandsregelungen überprüft und dabei 10 leichte Verstöße festgestellt. Hier erfolgt in den nächsten Tagen eine Nachkontrolle.
 
Bei Kontrollen des Ansammlungsverbotes wurden 10 Identitätsfeststellungen vorgenommen und Platzverweise ausgesprochen. In allen Fällen wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, weil eindeutige Verstöße gegen die Landesverordnung vorliegen. Einen Betroffenen erwartet ein weiteres Verfahren wegen falscher Angaben zu seiner Identität.
 
Bei einer Meldung über eine verbotswidrige Ansammlung von bis zu acht Personen stellte sich heraus, dass es sich um zwei größere Familien handelte. Beim Eintreffen der Vollzugsbeamten konnte die Einhaltung des Abstandsgebotes festgestellt werden. Der familiäre Zusammenhang wurde vor Ort geprüft und bestätigt.
 
Auch am gestrigen Dienstag wurde das schöne Wetter an der frischen Luft von vielen für Bewegung und Spaziergänge genutzt, wobei sich die meisten an die Bestimmungen der Landesverordnung hielten. Dennoch weist die Stadtverwaltung erneut darauf hin, dass der Aufenthalt in der Öffentlichkeit zum Grillen oder für ein Picknick nach der Eindämmungsverordnung untersagt ist. Auch Ansammlungen von mehr als 2 Personen, welche nicht in einem Haushalt leben, sind verboten.
 
Auch in den folgenden Tagen werden die gemeinsamen Kontrollen zwischen Ordnungsamt und Polizei fortgeführt. Die Landeshauptstadt weist erneut darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Landesverordnung Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten sind und dementsprechend geahndet werden.