Foto: Marco Buschmann
Berlin (dts Nachrichtenagentur/MDN) - Nach Einschätzung
von Verfassungsexperten im Bundesjustizministerium sind nach dem 20. März
einschneidende Corona-Maßnahmen wie 2G- und 3G-Regeln nur noch in
Ausnahmefällen möglich.
Das geht aus einer Analyse des Entwurfs für die Novellierung
des Infektionsschutzgesetzes hervor, die das von Marco Buschmann (FDP) geführte
Ministerium angefertigt hat und über die die "Welt" berichtet. In dem
vierseitigen Papier heißt es, die voraussichtliche neue Gesetzeslage erlaube
die Verhängung von Schutzmaßnahmen nicht bei hohen Neuinfektionszahlen, sondern
nur bei drohender Überlastung der Krankenhäuser.
In dem Dokument wird der "Ausnahmecharakter" der
"Hotspot"-Regelung betont - deren Anwendung sei nur "unter hohen
Hürden" möglich. Zum einen sei dies der Fall, wenn eine Überlastung der
lokalen Krankenhauskapazitäten in einer konkreten Gebietskörperschaft drohe.
Darüber hinaus käme die "Hotspot"-Regelung für den Fall in Betracht,
dass eine Virusvariante mit einer "signifikant höheren Pathogenität"
im Vergleich zur Omikron-Variante auftritt.
"Gedacht ist hierbei an einen ‚Game changer‘, der es
erfordern würde, die aktuelle Bewertung der Pandemie zu revidieren", heißt
es in dem Papier. Zuletzt hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)
dafür plädiert, trotz des Auslaufens der meisten Corona-Maßnahmen eben jene
weiter zu verhängen. So erklärte er am Freitag, er rechne damit, dass die
"Hotspot"-Regelung schnell und oft zum Einsatz kommen werde.
Text / Foto: dts / FDP- © Laurence Chaperon