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Gute Gesundheitsversorgung heißt auch geeignete und innovative Arzneimittel.

Gleichzeitig müssen die Kosten stabil bleiben. Der Bundesrat hat das Gesetz zur Arzneimittelversorgung gebilligt.

Auch in Zukunft soll die Bevölkerung mit guten und innovativen Arzneimitteln versorgt werden. Dafür ist es wichtig, dass die pharmazeutischen Unternehmen weiter in Forschung und Produktion neuer Medikamente investieren.

Gleichzeitig müssen die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung stabil und kalkulierbar sein. Denn die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel sind erheblich. 2016 waren dies über 38 Milliarden Euro – oder rund 17 Prozent der gesamten Ausgaben. Deshalb hat die Bundesregierung das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz im Oktober 2016 auf den Weg gebracht.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sagte: "Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass Arzneimittel mit einem Mehrnutzen schnell den Weg in die Versorgung finden, Antibiotika-Resistenzen und Lieferengpässe bekämpft werden und die Arzneimittelversorgung von Krebskranken weiter verbessert wird."


"Mondpreise" für neue Medikamente verhindern

Die Bundesregierung will überhöhte Preise für neue Medikamente verhindern. Nach dem Bundestagsbeschluss wird auf die im Gesetzentwurf zunächst vorgesehene Umsatzschwelle im ersten Jahr nach Markteinführung verzichtet. Dafür sollen die zwischen Krankenversicherungen und Herstellern vereinbarten Erstattungsbeträge künftig öffentlich gelistet werden.

Die Preise für neue Medikamente werden also im ersten Jahr frei am Markt gebildet. Ab dem 13. Monat gilt der zwischen Krankenkasse und dem Hersteller ausgehandelte Erstattungsbetrag.

Preise für Medikamente weiter auf Stand 2009 eingefroren


Bis 2017 gilt ein Preismoratorium für Medikamente. Das heißt, die Preise sind bezüglich der Erstattung der Kassen auf dem Stand von 2009 eingefroren. Den Krankenkassen steht ein Abschlag in der Höhe zu, in der ein Hersteller den Abgabepreis über den Stand vom 1. August 2009 erhöht. Ausgenommen sind die Arzneimittel, für die bereits ein Festbetrag bei der Erstattung gilt.

Jetzt soll das Preismoratorium bis Ende 2022 verlängert werden. Allerdings werden ab 2018 die Preise entsprechend der Inflationsrate angepasst.

Außerdem können die Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern Rabattverträge abschließen. Rabattverträge lohnen sich besonders für häufig verordnete Medikamente. Mit ihnen sparen die Kassen Arzneimittelkosten. Allein 2015 waren es 3,6 Milliarden Euro. Künftig soll eine sechsmonatige Frist zwischen Abschluss und Umsetzung des Vertrages liegen. Das verbessert die Planungs- und Liefersicherheit für pharmazeutische Unternehmen.


Antibiotika-Resistenzen erkennen und mindern

Künftig soll bei der Nutzenbewertung von Antibiotika berücksichtigt werden, ob und in welchem Umfang Resistenzen bestehen. Das sieht das jetzt beschlossene Gesetz vor. Denn die Bewertung des Zusatznutzens eines Medikaments ist Bestandteil der Preisbildung. Das kann mit dazu beitragen, die Verwendung von Antibiotika zu reduzieren.

Antibiotika-Resistenzen sind weltweit auf dem Vormarsch. Sie drohen wichtige Erfolge in der Bekämpfung von Infektionskrankheiten zunichte zu machen oder zumindest zu verringern. Die Bundesregierung hatte im Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen bereits im Mai 2016 eine umfassende Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie vorgelegt.

Mit Impfstoffen und Krebsmedikamenten versorgen

Um Engpässe bei der Versorgung mit Impfstoffen zu vermeiden, müssen Kassen diese nicht mehr ausschreiben. Das Gleiche gilt für bestimmte Arzneimittel zur Krebsbehandlung (Zytostatika). Zytostatika werden oft aus Fertigarzneimitteln in Apotheken zubereitet, um die Patienten vor Ort zu versorgen.
Die zuständigen Bundesoberbehörden können zukünftig von den Herstellern Informationen zu Absatzmenge und Verschreibungsvolumen des betroffenen Arzneimittels fordern.

Ärzte besser über Neuzulassungen informieren


Nach wie vor wissen Ärztinnen und Ärzte zu wenig darüber, welche neu zugelassenen Medikamente welchen neuen therapeutischen Nutzen bringen. Hier wird der Gemeinsame Bundesausschuss – das oberste Beschlussgremium von Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen – tätig werden. Er wird die Ergebnisse der Nutzenbewertung so aufbereiten, dass sie für Ärzte im Praxisalltag einfacher und schneller zugänglich sind.

Denn nur wenn Ärzte wissen, welchen zusätzlichen Nutzen neue Medikamente haben, können sie die für die Patienten geeigneten Medikamente verschreiben.

Wichtige Ergebnisse des Pharmadialogs umgesetzt


Von September 2014 bis April 2016 hat die Bundesregierung mit Arzneimittelherstellern, Gewerkschaften und Wissenschaftlern Gespräche geführt. Das Gesetz greift wesentliche Ergebnisse dieses Pharma-Dialoges auf.

Ziel des Dialogs war es, den Pharma-Standort Deutschland in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Produktion zu stärken. Denn auch weiterhin soll eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und sichere Arzneimittel-Versorgung in Deutschland sichergestellt werden.

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf am 12. Oktober 2016 beschlossen, der Bundestag ihn am 9. März 2017 verabschiedet. Am 31. März 2017 hat auch der Bundesrat zugestimmt. Damit kann das Gesetz nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Freitag, 31. März 2017