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Assistierter Suizid : Ethik darf nicht zu einem Verwaltungsakt verkommen.

 Zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, nach dem Patienten in „extremen Ausnahmesituationen“ ein Recht auf Betäubungsmittel zur Selbsttötung haben, erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery ( Foto ): 


„Dass eine so grundsätzliche ethische Frage wie die der ärztlich assistierten Selbsttötung auf einen bloßen Verwaltungsakt reduziert werden soll, ist mir völlig unverständlich. Man muss sich doch die Frage stellen, ob das Bundesverwaltungsgericht Leipzig tatsächlich die wirklich grundlegenden Diskussionen im Deutschen Bundestag wie auch die entsprechenden Beschlüsse zur Sterbebegleitung wahrgenommen hat. Zu welchen Verwerfungen dieses Urteil in der Praxis führen wird, zeigt allein die Frage, ob das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nun zu einer Ausgabestelle für Tötungsmittel degradiert werden soll. Und welcher Beamte im BfArM soll denn dann entscheiden, wann eine ´extreme Ausnahmesituation` vorliegt? Eine solche Bürokratieethik ist unverantwortlich.“