Magdeburg/Ärztekammer. Die Qualität der ärztlichen Behandlung ist in
Sachsen-Anhalt sehr hoch.
Das belegen die aktuellen Zahlen der
norddeutschen Schlichtungsstelle. „Mit 312 neuen Antragsverfahren zu
vermuteten Behandlungsfehlern im Jahr 2016 arbeiten unsere Ärzte
weiterhin qualitativ auf hohem Niveau. Die Zahl ist im Vergleich zum
Vorjahr sogar leicht rückläufig (2015: 325). Obwohl keinem Arzt Fehler
passieren sollten, ist doch niemand fehlerfrei. Sicher ist: Kein Arzt
verursacht einen Behandlungsfehler absichtlich“, erklärt Dr. Simone
Heinemann-Meerz, Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt.
Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt ist eine von zehn Kammern, die sich bei
Streitigkeiten an die norddeutsche Schlichtungsstelle wendet. 2016
wurden dort 214 Verfahren aus Sachsen- Anhalt über
Schadenersatzansprüche entschieden. Bei etwa jedem vierten Fall (27,1
Prozent) stellten die Gutachter einen begründeten Anspruch eines
Behandlungs- bzw. Aufklärungsfehlers fest, aus dem im Ergebnis die
Behandlung durch diesen Fehler nicht zum gewünschtem Erfolg führte. Im
Umkehrschluss wird deutlich: In 69 Prozent der Anträge konnte kein
schuldhaftes Vergehen festgestellt werden und bei vier Prozent wurde ein
Fehler registriert, der jedoch nicht Ursache für den ausbleibenden
Behandlungserfolg war. 9.166 berufstätige Ärzte kümmern sich um ihre
Patienten. Bei jährlich rund 16 Mio. ambulanten Behandlungen sowie laut
Statistischem Bundesamt über 600.000 vollstationären Behandlungen in
sachsen-anhaltischen Krankenhäusern ist das eine sehr geringe Zahl von
Beanstandungen.
Die geprüften Behandlungsfälle kommen mit 85 % hauptsächlich aus dem
Klinikbereich (ambulant/stationär, Belegarzt und
Rehabilitationseinrichtung) und zu 15 % aus dem niedergelassen Bereich
einschließlich medizinischer Versorgungszentren. Arthrosen, Frakturen
und Bandscheibenschäden waren auch in 2016 die häufigsten Krankheiten,
die einen Antrag an die Schlichtungsstelle zur Folge hatten. Für einen
ausbleibenden Behandlungserfolg kann es unterschiedliche Gründe geben,
wie die Schwere der Erkrankung oder chronische Verlaufsprozesse. Selten
ist ein ärztlicher Behandlungsfehler Schuld. Die norddeutsche
Schlichtungsstelle prüft im Auftrag der Ärztekammer Sachsen-Anhalt
auftretende Rechtsstreitigkeiten von Patienten. Diese erheben Ansprüche
gegen einen Arzt wegen des Vorwurfes fehlerhafter ärztlicher Behandlung.
Um langwierige Verfahren zu vermeiden, wird vorab außergerichtlich über
den Anspruch verhandelt. Das hilft beiden Seiten Zeit- und Kosten zu
sparen. Die Gutachterstelle kann nur im allseitigen Einverständnis der
Parteien (Haftpflichtversicherer, Arzt, Patient) tätig werden.