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Re­form des Ver­tre­tungs­rechts für Ehe­part­ner geht vor­an.

Ehegatten und Lebenspartner sollen sich bei Unfall oder schwerer Krankheit künftig automatisch vertreten dürfen. 

Die Bundesregierung trägt eine entsprechende Initiative des Bundesrates mit.

Mit seinem Vorstoß möchte der Bundesrat erreichen, dass die gesetzliche Vertretungsbefugnis unter Ehegatten und Lebenspartner praktikabler und lebensnäher wird. Bislang ist hierfür die schriftliche Erteilung einer Vorsorgevollmacht oder die Bestellung eines rechtlichen Betreuers durch gerichtliche Entscheidung erforderlich.

Formulierungshilfe für den Bundestag

Das Bundeskabinett begrüßt die Vorlage der Länder. Am 15. Februar 2017 beschloss es eine so genannte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Gesetzentwurf der Länder. Danach soll sich die geplante Vollmacht ausdrücklich auf Gesundheitsangelegenheiten beschränken. Partner könnten dann über Untersuchungen, Behandlungen oder ärztliche Eingriffe für den jeweils anderen entscheiden, wenn dieser dazu selbst nicht in der Lage ist.

Vergütung für Berufsbetreuer soll erhöht werden

Zugleich nimmt die Bundesregierung den Vorstoß der Länder zum Anlass, die Vergütung der Berufsbetreuer und -vormünder zu erhöhen. Sie ist seit 2005 nicht mehr angehoben worden.

Wie es weitergeht

Der Bundestag berät den Gesetzentwurf des Bundesrates am 16. Februar 2017 in erster Lesung. Wann und in welcher Fassung er den Gesetzentwurf beschließt, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung wird sich der Bundesrat abschließend damit befassen.
Themen:

#gesundheit