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Zahnerhalt 4

Gesundheit-News: Kreidezähne frühzeitig erkennen – Folgeschäden durch engmaschige zahnärztliche Betreuung entgegenwirken

4. Juni 2021

Berlin, Juni 2021 – Anlässlich der Veröffentlichung des diesjährigen BARMER-Zahnreports mit dem Schwerpunkt „Kreidezähne bei Kindern“ betont die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) einmal mehr die Bedeutung von Früherkennung und Prävention. „Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation, kurz MIH – auch bekannt als „Kreidezähne“ – können bereits beim Zahndurchbruch erkannt werden.

Eine frühzeitige Erkennung des Krankheitsbildes mit engmaschiger, intensiver Betreuung und Einleitung therapeutischer Maßnahmen sind ausschlaggebend, um einem weiteren Verlust von Zahnschmelz entgegenzuwirken und einen Zahnerhalt langfristig zu sichern“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV.

Zur Verbreitung der Erkrankung bei Kindern in Deutschland sagte Prof. Dr. A. Rainer Jordan, Wiss. Direktor des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ): „So genannte Kreidezähne sind hierzulande recht verbreitet. Bei etwa 29 Prozent der 12-Jährigen fanden wir in der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie mindestens einen 6-Jahr-Molar oder einen Schneidezahn mit solchen Befunden. Schwerwiegende Erkrankungsfälle, die einer umfangreichen Behandlung bedürfen, sind jedoch mit einer Häufigkeit von etwa 5 Prozent vergleichsweise selten.“

Prof. Dr. Katrin Bekes, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGKiZ): „Die Ursachen für die Entstehung der MIH sind noch nicht abschließend geklärt. Zwar werden weiterhin zahlreiche auslösende Faktoren diskutiert, ein einzelner Faktor mit einem hohen Evidenzgehalt konnte jedoch bisher nicht ermittelt oder ausreichend belegt werden. Als Auslöser kommen Einflussfaktoren in Betracht, welche die Zahnentwicklung während der Schmelzbildung betroffener Zähne stören. Pränatale Faktoren scheinen hier ebenso als potentielle Faktoren in Frage zu kommen wie geburtliche oder postnatale Ursachen.“

In den vergangenen Jahren habe der zahnärztliche Berufsstand einen erfolgreichen Wandel gestaltet: „Die Zahnheilkunde hat sich weg von der kurativen und hin zu einer präventiven Ausrichtung entwickelt – „Vorsorgen statt versorgen“ lautet das Motto“, sagte Eßer. „Damit haben wir einen wichtigen Grundstein gelegt, um für alle Menschen beste Voraussetzungen für ein lebenslang gesundes Gebiss zu schaffen.“ Das fange bereits bei den Kleinsten an: „Wenn mit Durchbruch des ersten Zahnes eine präventive Betreuung beginnt, wird mittels Prävention das Fundament für die spätere dauerhafte Mundgesundheit gelegt. Eltern sollten deshalb mit ihren Kindern möglichst regelmäßig Untersuchungen in Zahnarztpraxen wahrnehmen.“

Hintergrund: Zahnärztliche Früherkennung und Prävention bei Kindern

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen sieht seit einigen Jahren für gesetzlich versicherte Kleinkinder bis zum vollendeten 33. Lebensmonat spezielle zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen vor. Diese beinhalten unter anderem die eingehende Untersuchung des Kindes, die Beratung der Eltern zu Ernährung, Zahnpflege und Fluoridierungsmaßnahmen und eine praktische Anleitung zum täglichen Zähneputzen. Zudem haben Kleinkinder zusätzlichen Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack zweimal je Kalenderhalbjahr in der Praxis. Mit diesem Konzept wird dem Entstehen der sog. „Nuckelflaschenkaries“ wirksam vorgebeugt. Weitere Früherkennungsuntersuchungen können ab dem 34. bis 72. Lebensmonat in Anspruch genommen werden. Anspruch auf Leistungen der Gruppen- und Individualprophylaxe haben Kinder und Jugendliche, die das 6., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Hintergrund: Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation

Die MIH ist ein qualitativer Defekt des Zahnschmelzes, der sich während der Zahnbildung im Kiefer entwickelt und weltweit verbreitet ist. Der Zahnschmelz ist verringert mineralisiert und führt zu Verfärbungen und Schmelzabbrüchen. Die MIH tritt vor allem im bleibenden Gebiss an den 6-Jahr-Molaren mit oder ohne Beteiligung der Schneidezähne auf. Die Therapie richtet sich nach dem Schweregrad der Erkrankung und erstreckt sich von der Intensivprophylaxe bis hin zu restaurativen Maßnahmen oder sogar der Extraktion von Zähnen.


Text: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)