Als sinnvolle und überfällige Maßnahme begrüßt der
Paritätische Gesamtverband das geplante Angehörigen-Entlastungsgesetz des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Nach Plänen des Ministeriums sollen
ab 2020 Angehörige von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, die
Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe beziehen, erst ab einem
Jahreseinkommen von 100.000 Euro selber zahlen müssen.
Damit wird eine alte Forderung des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes sowie der Behindertenverbände umgesetzt. „Das ist nicht nur
eine notwendige, finanzielle Entlastung, sondern auch eine überfällige
Wertschätzung von Menschen, die pflegebedürftige Angehörige haben“, erklärt
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.
Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen profitieren unmittelbar. Nach
Angaben des Ministeriums würden die Angehörigen von rund 275.000
Leistungsbezieher*innen erreicht.
Darüber hinaus verschaffe die Regelung weitere
Gerechtigkeit, denn die Selbstbeteiligungsgrenze gilt bereits bei älteren und
bei erwerbsgeminderten Angehörigen. Schneider: „Dass hier gleichgezogen wird,
ist gerecht und nur konsequent.“
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen für
Menschen mit Behinderung vor, die in Werkstätten arbeiten, von denen nach
Angabe des Paritätischen Gesamtverbandes viele seiner Mitglieder mit
Behinderteneinrichtungen profitieren würden.
Text: DER PARITÄTISCHE - GESAMTVERBAND