Berlin (ots). Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz treten
ab dem 24. November auch Regelungen in Kraft, die die Arbeitsschutzwelt
betreffen. Für Arbeitsstätten gilt ab sofort die 3G-Regel: getestet, geimpft
oder genesen. Darüber muss der Arbeitgeber informieren. Die
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) unterstützt Unternehmen und
Beschäftigte seit Beginn der Pandemie mit zahlreichen Handlungshilfen zum
Infektionsschutz. Neu hinzugekommen ist ein Plakat mit Hinweisen für den
Zutritt zum Arbeitsplatz.
Um Beschäftigte vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu
schützen, sollen Kontakte am Arbeitsplatz auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Wo kein Homeoffice möglich ist, gilt für die Zusammenarbeit ab sofort 3G. Das
bedeutet: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Beschäftigte dürfen
Arbeitsstätten grundsätzlich nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder
negativ getestet sind. Über die neuen Zugangsregeln müssen Unternehmen ihre
Beschäftigten informieren und kontrollieren, ob einer der drei Nachweise
vorliegt.
3G gilt auch für Beschäftigte auf dem Bau und in der
Gebäudereinigung. Sie arbeiten seit Beginn der Coronapandemie unvermindert
weiter - häufig dezentral und an wechselnden Einsatzorten. Um Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber bei ihrer Informationspflicht über die neuen Zugangsregeln zu
unterstützen, stellt die BG BAU ein neues Plakat zur Verfügung. Dieses klärt
kompakt und verständlich über 3G am Arbeitsplatz auf und kann ab sofort im
Medien-Center der BG BAU heruntergeladen werden.
Zusätzliche aktuelle Informationen zur Coronapandemie und rund
um den Infektionsschutz finden Unternehmen und Beschäftigte auf der Webseite
der BG BAU. Hier gibt es unter anderem Handlungshilfen für die Bauwirtschaft
und die Gebäudereinigung, Anleitungen für Gefährdungsbeurteilungen,
Hygieneregelungen in Form von Plakaten und vieles mehr.
Weitere Informationen:
Downloadlink zum Plakat https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/zutritt-nur-mit-3g-din-a3-gelb/
Hintergrund - die BG BAU
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in
Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die
Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als 3
Millionen Versicherte in rund 567.000 Betrieben und ca. 58.000 privaten
Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und
Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und
Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die
Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und
leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.
Text / Abbildung: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
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