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Impfstoff 11

Gesundheit-News: Impfstoff gegen Corona - Hinweise für Rheuma-Betroffene

11. Januar 2021

Impfstoff Coronavirus

Totimpfstoffe sind bei Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und bei Patienten unter entsprechender Therapie uneingeschränkt einsetzbar.

Sollen sich Rheuma-Betroffene gegen SARS-CoV-2 impfen lassen? Wie ist das Verfahren zur Impfung geregelt? Wir beantworten einige Fragen.

Eignen sich die bisherigen Corona-Impfstoffe für Betroffene mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und sind diese sicher?

Mit Stand 30. November 2020 gibt es noch keine Daten zur Sicherheit und Effektivität der verschiedenen SARS-CoV-2-Vakzine bei Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen beziehungsweise bei Patienten unter immunsuppressiver Therapie.

Ist der sogenannte m-RNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer ein Tot- oder Lebendimpfstoff?

Totimpfstoffe sind bei Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und bei Patienten unter entsprechender Therapie uneingeschränkt einsetzbar. Klassische Totimpfstoffe gegen SARS-CoV-2 befinden sich in der Entwicklung, also Impfstoffe, bei denen Eiweiße des Virus gemeinsam mit Hilfsstoffen verabreicht werden. Der Impfstoff der Firmen Biontech/Pfizer basiert auf Boten-RNA und ist ebenfalls als Totimpfstoff anzusehen und dürfte bei mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und unter immunsuppressiver/immunmodulierender Therapie keine Gefahr darstellen. Studien dazu liegen allerdings noch nicht vor.

Was passiert mit der Erbinformation aus dem Impfstoff im menschlichen Körper?

Die Impfung mit Boten-RNA stellt den Körperzellen des geimpften Menschen vorübergehend eine Bauanleitung für Eiweißstoffe zur Verfügung, die typisch für das Virus sind. Diese Eiweiße führen wie bei anderen Impfungen dazu, dass das Immunsystem einschlägige Antikörper herstellt. Bei einer tatsächlichen Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus kann das Immunsystem rascher reagieren. Die Boten-RNA wird in der Körperzelle abgebaut und hat keinen Einfluss auf das Erbgut der menschlichen Zellen. Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie kann der Einsatz der Boten-RNA-Impfstoffe auch bei Betroffenen empfohlen werden.

Wie oft muss die Impfung erfolgen?

Laut Zulassung soll die Impfung zweimal im Abstand von vier Wochen erfolgen. Wenn das Immunsystem von Patienten mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und mit entsprechender Therapie nicht ausreichend reagiert, muss eine Auffrischung gegebenenfalls früher erfolgen. Dazu werden Daten laufender Impfstudien und -beobachtungen kontinuierlich ausgewertet.

Welche Impfungen sind außerdem wichtig?

Unabhängig vom Coronavirus sollten Betroffene sich gegen Pneumokokken (bestimmte Erreger schwerer Lungenentzündungen) und Influenza-Grippe impfen lassen. Es gibt Hinweise, dass Menschen mit Grippeschutzimpfung sich seltener mit SARS-CoV-2 infizieren.

Weitere Informationen zum Thema Impfschutz für Menschen mit rheumatischen Erkrankungen lesen Sie hier.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Impfung?

Die Immunsuppression sollte zum Zeitpunkt der Impfung so gering wie möglich sein. Allerdings sollen Betroffene auf keinen Fall für die Impfung ihre Basistherapie absetzen oder verändern. Als Ausnahme gilt die Gabe von Substanzen, die langanhaltend wirksam die Immunantwort der B-Zellen stören, also Rituximab. Für Betroffene, die diesen Wirkstoff bekommen, sollte der Rheumatologe gemeinsam mit dem Betroffenen über eine Therapiepause oder eine Umstellung auf alternative Therapien erwägen.

Wie ist das Verfahren zur Corona-Impfung geregelt?

Das Bundesministerium für Gesundheit hat in einer Verordnung das Verfahren zur Impfung gegen das Coronavirus Sars-Cov-2 festgelegt. Da zunächst nicht für alle Einwohner ausreichend Impfstoffvorhanden ist, werden zunächst die besonders gefährdeten Personengruppen geimpft. Die Impfung ist freiwillig und kostenlos, die Berechtigung zur Impfung besteht in den folgenden Gruppen:

In der ersten Gruppe mit höchster Priorität für die Impfung sind die über 80-jährigen Personen, das Personal, das pflegebedürftige Menschen versorgt sowie Personal in medizinischen Einrichtungen, das ein besonders hohes Ansteckungsrisiko hat oder Patienten versorgt, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben.

In einer zweiten Gruppe mit hoher Priorität sollen die über 70-Jährigen geimpft werden sowie Personen, die ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben wie Menschen mit Trisomie-21, mit Demenz oder geistiger Behinderung sowie Menschen, die eine Organtransplantation erhalten haben. Auch eine Kontaktperson von besonders gefährdeten Menschen und Personal in Einrichtungen oder Pflegedienste, die geistig behinderte Menschen betreuen, sollen in dieser Gruppe eine Impfung erhalten ebenso wie Polizisten und Ordnungskräfte, die beruflich ein hohes Infektionsrisiko haben, und Mitarbeiter von Gesundheitsdiensten und Personen, die die Krankenhaus-Infrastruktur aufrechterhalten.

Als dritte Gruppe mit erhöhter Priorität werden Personen über 60 Jahre sowie Personen mit Vorerkrankungen geimpft, bei denen das Risiko für einen schweren oder gar tödlichen Verlauf der Infektion erhöht ist. Dazu zählen Betroffene von Adipositas (Body-Mass-Index über 30), Personen mit chronischen Nieren- oder Lebererkrankungen, Immundefizienz und HIV-Infektion, Diabetes mellitus, Personen mit verschiedenen Herzerkrankungen, Schlaganfallpatienten, Betroffene von Krebserkrankungen, COPD oder Asthma. Auch Betroffene von Autoimmunerkrankungen und rheumatischen Erkrankungen sind in dieser Gruppe mit aufgeführt. Darüber hinaus sollen in dieser Gruppe Mitarbeiter von staatlichen Einrichtungen, Personal der kritischen Infrastruktur sowie medizinisches Personal ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko, Personal aus dem Lebensmitteleinzelhandel, Lehrer und Menschen in prekären Wohn- und Arbeitssituationen geimpft werden.

Erst nach der Impfung für diese drei Gruppen werden alle anderen gesetzlich und privat krankenversicherten Personen geimpft.

Wo werden die Impfungen durchgeführt?

Die Impfungen sollen in Impfzentren und durch mobile Impfteams, die den Impfzentren angegliedert sind, durchgeführt werden. Die Impfungen werden durch die Bundesländer organisiert. Erkrankungen, die zu einer Impfung in der zweiten oder dritten Gruppe berechtigen, werden durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen. Soweit die Patienten in der Arztpraxis bekannt sind, kann das Zeugnis auch nach telefonischer Anforderung auf dem Postweg übersendet werden.


Text / Foto: Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e. V.