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Präsident Pleye übergibt Bewilligungsbescheid für Schwimmbad in Niederndodeleben

Nachdem 2016 das alte Funktionsgebäude im Schwimmbad Niederndodeleben abgerissen wurde, sind die Arbeiten an dem Ersatzneubau mit neuem Sanitärtrakt, Werkstatt und Serviceräumen in vollem Gange. Das Vorhaben wird mit Mitteln aus dem LEADER-Förderprogramm für die „Entwicklung der ländlichen Räume“ unterstützt. Auf Grund der dafür erteilten Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns durch das Landesverwaltungsamt konnten die Arbeiten schon starten, bevor der Förderbescheid eintraf. 


Den brachte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye heute persönlich nach Niederndodeleben und überzeugte sich bei der Gelegenheit vom Fortschritt der Baumaßnahmen. Die Zusage des Landes über die Fördermittel in Höhe von 350.000 Euro nahm die die Bürgermeisterin der Gemeinde Hohe Börde, Frau Steffi Trittel, entgegen.


Das 1963 nach dreijähriger Bauzeit von Bürgern errichtete Freibad verfügt über ein Schwimm- und Kinderbecken, Beachvolleyball- und Beachsoccerplatz sowie eine Liegewiese mit Spielplatz und ist das einzige Freibad in der Gemeinde Hohe Börde. Anfang der 2000er Jahre hatte die Kommune aufgrund der angespannten Haushaltslage zwischen Schließung oder alternativer Betreibung zu entscheiden. Seither fanden sich verschiedene fast ausschließlich ehrenamtlich arbeitende Vereine für das Betreiben des Bades.
Heute führt der 2007 gegründete Schwimmbadverein „Schrotetal“ Niederndodeleben e.V. mit Unterstützung zahlreicher freiwilliger Helfer und der Kommune das Freibad.

„Nur durch die permanente gemeinsame Anstrengung vieler örtlicher überwiegend ehrenamtlich arbeitender Akteure gelingt es, diese beliebte Freizeit- und Erholungsmöglichkeit für die orts- bis regional ansässige Bevölkerung zu erhalten und zu bezahlbaren Preisen zur Nutzung für Jedermann anzubieten.“, würdigte Präsident Pleye das bürgerschaftliche Engagement vor Ort. 

Die Auswahl des Projektes für die Förderung und die weitere Betreuung erfolgt durch die LEADER-Arbeitsgruppe (LAG) Flechtinger Höhenzug. Sie besteht seit dem Jahr 2000 und kann auf Erfahrungen der Förderphasen LEADER+ und LEADER 2007-2013 zurückgreifen. Zur Schaffung von zukunftsfähigen Strukturen und einer Anpassung an die veränderten Abgrenzungen der Verwaltungsgemeinschaften wurde 2005 durch die Mitglieder der LAG beschlossen, ihren Einzugsbereich zu erweitern. 

Ab der Förderphase 2007-2013 konnte das Gebiet abgerundet und die Gesamtfläche der Verwaltungsgemeinschaft Obere Aller in die LAG integriert werden. Weiter gehören große Teile der Verbandsgemeinde Flechtingen (ohne Calvörde), die Einheitsgemeinde Hohe Börde, die Stadt Haldensleben sowie der südliche Bereich der der Stadt Oebisfelde-Weferlingen zum LAG-Gebiet. Dadurch ist aktuell der gesamte historisch gewachsene Raum des „Flechtinger Höhenzuges“ mit Randbereichen in der LAG vertreten. Kulturgeschichtlich und geografisch bildet der Raum damit eine Einheit. Das Gebiet der LAG umfasst nun eine Fläche von ca. 898 km² mit ca. 67.180 EW (Stand: 2012).
Mit Anerkennung ihrer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) im August 2015 wurde der LAG für die aktuelle Förderphase 2014 -2020 eine erste Rate aus dem ELER-Fonds in Höhe von 1.522.000 Euro zugewiesen, mit der Projekte wie das Funktionsgebäude im Schwimmbad Niederndodeleben gefördert werden können. Die Prioritätenliste für das Jahr 2016 der LAG enthielt insgesamt 9 Projekte, darunter zB. auch die Sanierung und den Umbau der vorhandenen Räumlichkeiten des Schlossrestaurants im Schloss Hundisburg oder den Umbau des denkmalgeschützten alten Pfarrhauses zur Begegnungsstätte in Ummendorf. 

Hintergrund:
Das Land Sachsen-Anhalt kann auf mehr als 20 Jahre Erfahrung bei der Umsetzung von LEADER zurückblicken. Im abgeschlossenen Förderzeitraum bis 2014 war Sachsen-Anhalt nach Einschätzung der EU-Kommission bei der Umsetzung von LEADER „Vorzeigeregion“ in Europa.
In der aktuellen Förderperiode 2014 – 2020 betritt Sachsen-Anhalt in Punkto LEADER gleich zwei Mal Neuland.

Als eine von wenigen Regionen in Europa setzt das Land gemeinsam mit LEADER auch die CLLD-Methode („Lokale Entwicklung unter der Federführung der Bevölkerung“) um. Dabei übernehmen die Akteure, die sich in Lokalen Aktionsgruppen (LAG) zusammengeschlossen haben, vor Ort die Gestaltung ihrer ländlichen Regionen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf den Themen Daseinsvorsorge, Stärkung der ländlichen Wirtschaft, Tourismus, Natur und Kultur. Mit den drei EU-Fonds ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) – 80 Mio. Euro, EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) – 14 Mio. Euro – und ESF (Europäischer Sozialfonds) - 6 Mio. Euro – stehen im Förderzeitraum bis 2020 rund 100 Mio. Euro für die Stärkung der ländlichen Gebiete Sachsen-Anhalts zur Verfügung. Allein aus dem EU-Fonds ELER werden 43,5 Mio. Euro durch das Landesverwaltungsamt im Förderzeitraum vergeben.

Neu ist auch das Instrument der Richtlinie LEADER und CLLD, die ab dem Jahr 2015 ausschließlich den Akteuren aus den Lokalen Aktionsgruppen für die Umsetzung ihrer individuellen lokalen Entwicklungsprojekte zur Verfügung steht.

Ehe ein solches Projekt zur Umsetzung kommt, werden strenge Kriterien angewandt: die Lokale Aktionsgruppe prüft und entscheidet, inwieweit das ausgewählte Vorhaben zur Region passt und hilft, die lokale Entwicklungsstrategie umzusetzen. Außerdem werden LAG-spezifische Bewertungskriterien angesetzt, welche letztlich zu einem Ranking aller geplanten Projekte auf einer jährlichen Prioritätenliste führen. Als Bewilligungsbehörde für die Richtlinie LEADER fungiert das Landesverwaltungsamt, Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit.