Ab sofort darf das Geflügel auch in der Ortschaft Schleibnitz wieder ins Freie
Bereits am 21. März 2017 hatte der Landkreis Börde die Stallpflicht gelockert
und nur für die Gebiete im 10 km Ausflugstreifen entlang des Drömlings und der
Elbe und in der Ortschaft Schleibnitz aufrechterhalten. In Schleibnitz wurde am
15. März 2017 die Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich festgestellt.
Mit sofortiger Wirkung ist nun für das gesamte Gebiet des Landkreises Börde die
Stallpflicht aufgehoben. Das für die Ortschaft Schleibnitz bisher verbliebene
Aufstallgebot endet mit Ablauf des 19. April 2017.
Die Stallpflicht wurde Ende vergangenen Jahres für den gesamten Landkreis Börde
verfügt, um eine mögliche Ausbreitung des hochpathogenen Geflügelpest-Erregers
zu verhindern.
Trotz Aufhebung der Stallpflicht bittet die Landwirtschaftsministerin weiterhin
um erhöhte Aufmerksamkeit: „Alle Halterinnen und Halter von Geflügel im Land
sind nach wie vor zur größten Sorgfalt bei der Hygiene aufgerufen. Dies gilt für
kommerzielle und Hobby-Haltungen gleichermaßen“, sagte Claudia Dalbert in diesen
Tagen.