header-placeholder


image header
image
boerde

Polizeirevier Börde: Aktuelle Polizeimeldungen

Sonntag, den 8. September 2019

Dieseldiebstahl in Hillersleben

Unbekannte Täter verschafften sich in der Nacht vom 06.09.2019 – 07.09.2019, durch Aufschneiden eines Maschendrahtzaunes, Zutritt zum Areal der Biogasanlage zwischen Hillersleben und Meseberg. Auf dem Gelände wurden aus einem Traktor ca. 600 Liter Diesel abgezapft und entwendet. Die Polizei konnte am Tatort diverse Spuren sichern. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

 
Brand eines Maishäckslers in Bösdorf

Am Nachmittag des 07.09.2019 wurden Mäharbeiten durch einen Maishäcksler auf einem Maisfeld in der Nähe von Bösdorf durchgeführt. Während der Arbeiten bemerkte der 24-jährige Fahrzeugfüher weißen Qualm unterhalb der Fahrerkabine. Er habe sofort den mitgeführten Feuerlöscher zum Löschen des Brandes benutzt, welcher jedoch nicht ausreichend gewesen sei. Die anschließend angeforderten freiwilligen Feuerwehren aus Lockstedt, Bösdorf und Oebisfelde konnten den Brand zwar löschen, doch die Arbeitsmaschine wurde im vorderen Bereich komplett beschädigt. Es entstand ein geschätzter Gesamtschaden von 150.000 – 200.000 Euro. Nach bisherigen Erkenntnissen ist als Brandursache ein technischer Defekt zu nennen.


Geschwindigkeitskontrolle in Wedringen

Am Abend des 07.09.2019 führten Beamte des hiesigen Revieres eine Geschwindigkeitskontrolle in der Magdeburger Straße in Wedringen durch. Während der einstündigen Messung passierten ca. 30 Fahrzeuge die Messstelle. Es wurden zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt, wobei die höchste gemessene Geschwindigkeit 84 km/h bei erlaubten 50 km/h betrug. Dieser Verstoß wird ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen und mit einem Punkt im Verkehrszentralregister sowie einem Monat Fahrverbot geahndet werden.

 
Kontrollen im Bereich Colbitz

Am 08.09.2019, gegen 01:30 Uhr, wurde bei Verkehrskontrollen im Bereich Colbitz ein 51-jähriger Fahrzeugführer mit seinem PKW einer Kontrolle unterzogen. Er konnte weder seinen Fahrzeugschein, noch den erforderlichen Führerschein auf Verlangen vorzeigen. Eine Überprüfung seiner Person ergab, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet.