veröffentlicht am 28. Dezember 2024
Das Jahr 2024 neigt sich so langsam dem Ende entgegen, hält aber für Verkehrsteilnehmer noch eine große Herausforderung bereit: Die Silvesternacht! Ausgelassene Feiernde auf den Straßen oder auch Böller und Raketen stellen ein oft unvorhersehbares Problem dar.
Wer sich trotzdem ans Steuer setzt, dem rät der Automobilclub von Deutschland (AvD), keinen Alkohol zu trinken oder Drogen zu konsumieren. Ist das nicht sicherzustellen, sollte man auf das Fahren verzichten.
Eingeschränkte Sicht durch Rauchschwaden, ein vor das Auto geworfener Böller, plötzlich auf die Straße kommende alkoholisierte Menschen, all dies kann zu Gefahren im Verkehr führen. Langsam fahren, die Fenster geschlossen halten und einen kühlen Kopf bewahren ist dann gefragt. Denn Ausweichmanöver oder eine Vollbremsung verlagert das Problem möglicherweise nur auf andere Verkehrsteilnehmer.
Tipps für Ihre Sicherheit
Sofern Ihnen möglich, sollten Sie über Silvester das Fahrzeug stehen lassen. Um Beschädigungen oder Verschmutzungen beispielweise von herunterfallenden Feuerwerkskörpern zu vermeiden, nutzen Sie im Idealfall eine Garage, Parkhaus oder den eigenen Carport. Ein wenig Schutz bieten ansonsten auch Parkplätze mit überhängenden Bäumen. In letzterem Fall sollten Sie zudem eine Plane oder Autohülle über das Fahrzeug legen als zusätzlichen Schutz vor glimmenden Böllerresten oder Raketenstummeln.
Sollte es durch Silvesterfeuerwerk zum Schadensfall (Brand- oder Glasbruchschäden) kommen, ist dies meist ein Fall für die Teilkasko-Versicherung. Im Falle eines Eigen- oder Mitverschuldens kommt die Vollkasko zum Tragen. Vergleichen Sie hierzu gerne auch die Online-Kfz-Versicherung des AvD.
Falls Sie nicht auf das Auto verzichten können, nehmen Sie absolut keinen Alkohol zu sich. Für Fahranfänger und unter 21-Jährige gilt ohnehin die Null-Promille-Grenze.
Aber auch erfahrene Autofahrer müssen mit harten Sanktionen rechnen. Bis zu 0,5 Promille gilt als grundsätzlich strafffrei. Jedoch kann auch ein Wert darunter (ab 0,3) Konsequenzen nach sich ziehen, wenn ein Fahrfehler nachgewiesen werden kann und mögliche Ausfallerscheinungen (z.B. verminderte Reaktionsfähigkeit) auf den Alkoholkonsum zurückzuführen sind. Bußgelder ab 500 Euro und ein Fahrverbot drohen dann. Generell gilt bei Drogen, Hände weg vor der Autofahrt! Weitere Infos hierzu gibt es im Bußgeldkatalog.
AvD – Die Mobilitätsexperten seit 125 Jahren
Mit seiner über 125-jährigen Historie ist der AvD der traditionsreichste Automobilclub Deutschlands. Seit seiner Gründung im Jahre 1899 vertritt der Club die Interessen der mobilen Gesellschaft. So gehörte der AvD bereits 1904 zu den vier Gründern der IAA (Internationalen Automobil-Ausstellung) in Frankfurt und war im selben Jahr Mitinitiator der AIACR (Association Internationale des Automobile Clubs Reconnus) in Bad Homburg, aus der später der Automobilverband FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) hervorging. Ab 1918 bot der AvD die erste Kfz-Versicherung an und die von ihm ab 1924 ausgestellte „Bestallungsurkunde für Kraftfahrer“ gilt als Vorläufer des heutigen Führerscheins. Auch im Motorsport ist der AvD seit jeher stark engagiert: So organisierte der Club den ersten Großen Preis von Deutschland bereits 1926 auf der legendären AVUS-Rennstrecke in Berlin. Seit 2022 erfreut sich die AvD Drift-Championship als noch junge Motorsportdisziplin international wachsender Beliebtheit. Den rund 1,4 Mio. Mitgliedern und Kunden steht ein umfangreiches Angebot zur Verfügung: Von der weltweiten Pannenhilfe mit eigener 24/7-Notrufzentrale über den globalen Auto- und Reiseschutz mit Krankenrücktransport bis hin zu Auto-, Unfall-, Rechtsschutz- und Auslands-Krankenversicherungen bietet der AvD alles für eine sichere Mobilität.
Text / Foto: AvD - Automobilclub von Deutschland