veröffentlicht am 16. Oktober 2024
Radfahrer gehören in den meisten deutschen Städten zum alltäglichen Straßenbild, doch wer ist eigentlich für die Kontrolle ihres Verhaltens im Verkehr zuständig?
Was Radfahrer bei einer Verkehrskontrolle erwartet, welche Bußgelder bei defekter Klingel und Co. drohen und welche Konsequenzen Verstöße mit dem Rad für den Autoführerschein haben können, weiß Melanie Leier, Anwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de.
Wer ist für die Kontrollen von Radfahrern zuständig, Polizei oder Ordnungsamt?
„Grundsätzlich kann sowohl die Polizei auch als das Ordnungsamt Kontrollen durchführen.
Die Polizei ist für die allgemeine Verkehrsüberwachung zuständig und nimmt bei Verkehrskontrollen auch Radfahrer in den Fokus, insbesondere wenn diese auffälliges Verhalten zeigen oder gegen Verkehrsregeln verstoßen. Das Ordnungsamt hingegen übernimmt in vielen Kommunen spezifische Überwachungsaufgaben, etwa im Rahmen der Durchsetzung lokaler Vorschriften oder bei der Kontrolle von Verkehrsregelungen im ruhenden Verkehr. In vielen Städten arbeiten Polizei und Ordnungsamt eng zusammen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Welche Behörde die Kontrollen durchführt, hängt oftmals auch von den spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes ab. In Berlin ist beispielsweise hauptsächlich das Ordnungsamt für die Kontrolle von Radfahrern zuständig.“
Dürfen Fahrradfahrer genauso kontrolliert werden wie Autofahrer?
„Fahrradfahrer können ähnlich wie Autofahrer kontrolliert werden, wenn es um die Einhaltung der Verkehrsregeln und die Verkehrssicherheit geht. Die Behörden dürfen überprüfen, ob das Fahrrad den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ebenso kann die Verkehrstüchtigkeit des Radfahrers kontrolliert werden, insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass er unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht. Im Gegensatz zu Kraftfahrzeugen gibt es bei Fahrrädern jedoch keine Pflicht, bestimmte Dokumente wie Führerschein oder Fahrzeugschein mitzuführen.“
Welche Rechte haben Fahrradfahrer bei der Kontrolle?
„Die Rechte der Fahrradfahrer bei einer Kontrolle sind nicht außer Acht zu lassen: Ohne einen konkreten Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat ist der Fahrer nicht verpflichtet, einer Durchsuchung seines Fahrrads oder seiner persönlichen Gegenstände, wie beispielsweise der Tasche, zuzustimmen. Es steht dem Fahrradfahrer zudem zu, die Legitimation der Beamten einzusehen, um sicherzustellen, dass die Personen tatsächlich befugt sind, die Kontrolle durchzuführen.“
Sind Fahrradfahrer verpflichtet, einen Alkohol- oder Drogentest zu machen?
„Fahrradfahrer sind nicht verpflichtet, einem Alkohol- oder Drogentest zuzustimmen sowie aktiv an solchen Tests teilzunehmen. Allerdings dürfen die Behörden bei konkretem Verdacht, dass ein Fahrradfahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, entsprechende Tests anordnen. Solche Verdachtsmomente können sich beispielsweise aus unsicherem Fahrverhalten, Geruch von Alkohol oder auffälliger Sprache ergeben.“
Welche Anforderungen müssen Fahrräder erfüllen, um verkehrssicher zu sein?
„Fahrräder müssen laut § 63 a Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bestimmte Anforderungen erfüllen, um als verkehrssicher zu gelten. Dazu gehören insbesondere eine funktionierende Lichtanlage, Reflektoren an den Pedalen und Rädern, eine Klingel sowie wirksame Bremsen. Das Fahren mit defekten oder fehlenden Einrichtungen kann mit Bußgeldern geahndet werden: So kostet das Fahren ohne Licht bei Dunkelheit bis zu 20 Euro, und das Fehlen einer Klingel kann ebenfalls ein Bußgeld von bis zu 15 Euro nach sich ziehen. Bei schwerwiegenderen Verstößen, die zur Gefährdung des Straßenverkehrs führen, können höhere Bußgelder und unter Umständen auch Punkte in Flensburg drohen.“
Welche Auswirkungen haben Verkehrsverstöße mit dem Fahrrad auf den Führerschein?
„Auch wenn Fahrradfahrer keinen Führerschein benötigen, können Verkehrsverstöße mit dem Fahrrad Auswirkungen auf den Führerschein für Kraftfahrzeuge haben. Grundsätzlich können Verstöße mit dem Rad Geldbußen sowie die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg nach sich ziehen. Insbesondere Trunkenheitsfahrten können zu ernsten Konsequenzen führen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille droht die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU), bei der die Fahreignung überprüft wird. Besteht man die MPU nicht, wird dem Radfahrer die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen.“
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Text / Foto: Borgmeier Public Relations / shutterstock.com