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Zoll News A2: Wie trinken Sie Ihren Kaffee? - Versteuert!

Braunschweiger Zoll findet knapp 119 Kilogramm unversteuerten Kaffee

Braunschweig (ots) - Bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle am 03. Mai 2017 auf dem Rastplatz Lappwald an der Autobahn 2 entpuppte sich ein polnischer Lastwagen als gut sortierter Supermarkt auf Rädern. 

Der erste Blick in den Laderaum offenbarte kistenweise polnische Spezialitäten - von süß bis herzhaft. Der Blick in die Frachtpapiere hingegen trübte das Bild etwas, denn neben Wurst und Backwaren hatte der polnische Kühlauflieger auch Kaffee geladen. Und Kaffee ist in der Bundesrepublik ein Steuergegenstand, sodass verschiedene Formalitäten für den gewerblichen Verkehr mit Kaffee eingehalten werden müssen. Dies hatte der Fahrer jedoch nicht getan. Darum musste der Lastwagen vollständig entladen werden, um die genaue Menge an Kaffee und kaffeehaltigen Waren festzustellen. Insgesamt wurden 118,5 Kilogramm kaffeehaltige Waren und Röstkaffe gefunden, die nachzuversteuern sind. Der Fahrer durfte nach Leistung einer Sicherheit die Waren wieder aufladen und seine Fahrt fortsetzen. "Wahrscheinlich trifft die Spedition die zusätzliche Ladezeit mehr als die nachzuzahlende Kaffeesteuer", meint Zolloberinspektor Löhde zu dem Fall, "aber wenn man internationalen Handel betreibt, sollte man sich auch mit den Regeln der jeweiligen Länder vertraut machen".


Hintergrundinformation Kaffeesteuer: Obwohl Viele es nicht wissen, zahlt man beim Kauf von Kaffee in der Bundesrepublik gleichzeitig die Kaffeesteuer - vergleichbar der Energiesteuer beim Tanken. Anders als die Energiesteuer wird die Kaffeesteuer jedoch nicht in allen europäischen Staaten erhoben (nichtharmonisierte Verbrauchsteuer). Die Kaffeesteuer beträgt für Röstkaffee 2,19 Euro je Kilogramm und für löslichen Kaffee 4,78 Euro je Kilogramm. Bei kaffeehaltigen Waren hängt die Höhe der Kaffeesteuer von dem Kaffeeanteil der Waren ab. Der Gesamtertrag der Kaffeesteuer betrug im Jahr 2016 rund eine Milliarde Euro für den Bundeshaushalt.

Foto: Der Zoll kontrolliert mit mobilen Einheiten den Warenverkehr auf Deutschlands Straßen