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Bundesrat unterstützt härtere Strafen bei Wohnungseinbrüchen

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die beabsichtigte Strafverschärfung beim Wohnungseinbruchdiebstahl. Er warnt allerdings davor, dass sich mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung die strafrechtliche Ermittlung beim bandenmäßig begangenen Wohnungseinbruchsdiebstahl verschlechtern könnte. Ein solcher Rückschritt gegenüber der geltenden Rechtslage sei sicher nicht beabsichtigt. In seiner Stellungnahme vom 2. Juni 2017 schlägt er deshalb eine Änderung vor, wonach die Telekommunikationsüberwachung und akustische Wohnraumüberwachung bei der bandenmäßigen Begehung des Wohnungseinbruchsdiebstahls weiterhin möglich sind.

Bundesrat für härtere Strafen bei Wohnungseinbrüchen

Nach den Plänen der Bundesregierung droht beim Wohnungseinbruchdiebstahl künftig künftig eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Bislang müssen Einbrecher Haftstrafen von sechs Monaten bis zu 10 Jahren fürchten. Den minder schweren Fall soll es beim Einbruch in Privatwohnungen gar nicht mehr geben. Mit der Neuregelung gilt der Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen. Ein Aussetzen der Strafe zur Bewährung ist damit ausgeschlossen, die Haft muss in jedem Fall angetreten werden.

Wegen der gravierenden Auswirkungen für den Bürger

Zur Begründung der Strafverschärfung verweist die Bundesregierung auf die erheblichen Auswirkungen von Wohnungseinbrüchen. Neben dem finanziellen Schaden könnten sie gravierende psychische Folgen und eine massive Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls bewirken.

Vorratsdatenspeicherung kommt zum Einsatz

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf bei der strafrechtlichen Ermittlung gegen Wohnungseinbruchsdiebstähle die Nutzung der so genannten Vorratsdatenspeicherung vor. Dadurch können Daten herangezogen werden, die die Telekommunikationsanbieter speichern müssen. Bislang ist das nur bei Straftaten wie der Bildung einer terroristischen Vereinigung oder Mord möglich.

Parallele Beratungen im Bundestag

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben einen gleichlautenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der dort am 19. Mai 2017 erstmals beraten wurde.

Plenarsitzung des Bundesrates am 02.06.2017