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Investitionsbank Sachsen-Anhalt / Stellungnahme: Vorwürfe gegen Manfred Maas.

Magdeburg. In der heutigen Berichterstattung der Mitteldeutschen Zeitung
werden Vorwürfe gegen IB-Chef Manfred Maas erhoben. 

Hierzu nimmt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) wie folgt Stellung.

Manfred Maas ( Foto )  hat als Privatperson im Zeitraum vor 2013 Fußballspiele in der
Veltins- sowie in der Allianz-Arena besucht, teilweise auf Einladung von
Andreas Huke.

Die Ethik-Grundsätze der  Norddeutschen Landesbank Girozentrale (NORD/LB),
die auch für die IB als teilrechtliche Anstalt der NORD/LB maßgeblich
waren, regeln den Umgang mit geschäftlichen Einladungen und Geschenken.

Die Einladungen waren von Herrn Huke privat an Herrn Maas gerichtet und
wurden von Herrn Maas nicht als Repräsentant der IB, sondern als
Privatperson wahrgenommen. Für die privaten Einladungen sind die
Ethik-Grundsätze nicht relevant.

Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Einladungen, die nach der Erinnerung von
Herrn Maas in allen Fällen vor dem Jahr 2013 lagen, standen weder Herr Huke
noch die Stadtwerke Zeitz GmbH in einer Geschäftsbeziehung mit der IB. Es
kam auch keine potenzielle Geschäftsbeziehung mit Herrn Huke oder der
Stadtwerke Zeitz GmbH in Betracht, da diese keinen Förder- oder
Finanzierungsantrag gestellt hatten und eine Antragstellung auch nicht
absehbar war. Ein Interessenskonflikt konnte daher zum Zeitpunkt der
Einladungen ausgeschlossen werden.

Der Vollständigkeit halber teilen wir mit, dass die Stadtwerke Zeitz GmbH
erst zu einem späteren Zeitpunkt, am 17.12.2014, einen Förderantrag im
Programm "Hochwasser Aufbauhilfe 2013" gestellt hatten. In diesem Programm
hat die IB der Stadtwerke Zeitz GmbH als Betreiber der Schwimmhalle Zeitz-
ebenso wie zahlreichen anderen vom Hochwasser 2013 betroffenen Unternehmen
- einen Zuschuss aus Mitteln des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt in
Höhe von 84.500 Euro bewilligt. Bei den früheren Einladungen gab es
keinerlei Berührungspunkte zu dieser Förderung, da zum Zeitpunkt der
Einladungen nicht vorhersehbar war, dass die Stadtwerke Zeitz GmbH im Jahr
2013 einen Hochwasserschaden erleiden würden und es hierfür ein
Förderprogramm im Zuständigkeitsbereich der IB geben würde.

Darüber hinaus wurden den Stadtwerken Zeitz – ebenso wenig wie dem
Geschäftsführer der Stadtwerke Zeitz GmbH, Herrn Huke – keine Förderkredite bzw.
Zuschüsse gewährt.