header-placeholder


image header
image
zollemblem arm1

Wirtschaft und Zoll im Dialog.

Erfolgreiche Zusammenarbeit von Wirtschaft und Zoll wird zum Schutz des Verbrauchers und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland weiter ausgebaut.

Der Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. (APM) und die Generalzolldirektion (GZD) trafen sich am 30. Januar 2017 zum bilateralen Erfahrungsaustausch in Berlin, um die bislang bei der Umsetzung der sogenannten Produktpiraterieverordnung in der Praxis gewonnenen Erkenntnisse zu analysieren und eine erste gemeinsame Bilanz zu ziehen. Die Produktpiraterieverordnung ist seit 1. Januar 2014 in Kraft.

Ziel der Rechtsänderung ist es, die Rechte der Inhaber geistigen Eigentums zu stärken und somit den legalen Handel mit Markenprodukten zu fördern sowie die Kontrollkompetenzen des Zolls bei der Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie weiter zu optimieren.

Der Vorsitzende des APM, Volker Bartels, unterstrich dabei die Notwendigkeit einer weiteren Stärkung der Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten der Zollbehörden. Das stetig anwachsende Warensortiment der Produktfälscher reicht mittlerweile von den Klassikern aus Schuh- und Bekleidungsindustrie über Modeschmuck und Accessoires, Taschen, Uhren, Sonnenbrillen bis hin zu Kopfhörern, Parfum und selbst Medikamenten. Gerade dem Vertrieb von Fälschungen über das Internet und der damit verbundenen Flut an Paketsendungen konnte nur mit einem zeitgemäßen Verfahren für den Zoll begegnet werden, das die Kontrolle sowie das Anhalten und Vernichten der Fälschungen erleichtert und beschleunigt.

Direktionspräsident Jürgen Hartlich von der Generalzolldirektion teilte die Einschätzung und machte deutlich, dass die bisherigen Verbesserungen, zum Beispiel die Ausweitung der Kontrollrechte des Zolls, um verdächtige Warensendungen stoppen zu können, in der Praxis einen merkbar wirksameren Schutz der Wirtschaft, aber vor allem auch der Verbraucher ermöglicht hätten. "Wir sind auf dem richtigen Weg", so Hartlich, und weiter: "Die Aufgriffserfolge, die Aufgriffszahlen haben sich nach Einführung der Verordnung anfangs sogar verdoppelt, sind der Beleg dafür." 2015 konnte der Zoll in über 23.000 Fällen gefälschte Waren im Wert von über 132 Millionen Euro beschlagnahmen.

Hartlich und Bartels waren sich einig, dass die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten nicht allein ausschlaggebend für die Erfolge des Zolls sind und sein können. Vielmehr bildet vor allem die bestehende enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Zoll die notwendige Basis für ein dauerhaft erfolgreiches Vorgehen gegen Marken- und Produktpiraterie. Man war sich einig, die seit Jahren bestehende erfolgreiche Zusammenarbeit auch weiterhin zum beiderseitigen Vorteil zu vertiefen, um Fälschungen noch schneller und effektiver erkennen und dem Markt entziehen zu können - zum Schutz der Verbraucher und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Vorgesehen sind dabei unter anderem auch Informationsveranstaltungen für von Piraterie betroffene Rechteinhaber.
Themen:

#zoll #wirtschaft