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Magdeburg - Heute im Landtag: Begleitetes Fahren mit 16

Magdeburg, den 23. November 2018


Mehr Verkehrssicherheit, weniger Unfälle, mehr Kompetenzen im Straßenverkehr für Fahranfänger

 

Der Landtag hat sich heute auf Initiative der CDU-Fraktion für einen Modellversuch zum Begleiteten Fahren mit 16 ausgesprochen. Im entsprechenden Antrag wird die Landesregierung gebeten, sich für einen Modellversuch gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einzusetzen und die gemeinsamen Bemühungen der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Rheinland-Pfalz zu unterstützen. Gleichzeitig soll die Landesregierung über die Landesvertretung in Brüssel für eine Zustimmung des Europäischen Parlaments zu einer Anpassung der Führerscheinrichtlinie werben. Ein gleichzeitiger Erwerb eines Mopedführerscheins ist damit allerdings nicht verbunden.

 

Dazu äußert sich Hardy Peter Güssau (Foto), Mitglied der Arbeitsgruppe Landesentwicklung und Verkehr der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt: „Mit dieser Initiative verfolgen wir drei Ziele: mehr Verkehrssicherheit, weniger Unfälle, mehr Kompetenzen im Straßenverkehr für Fahranfänger. Die dauerhafte bundesweite Einführung des Begleiteten Fahrens ab 17 zum 1. Januar 2011 hat zu einer spürbaren Verbesserung der Verkehrssicherheit insbesondere in der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen geführt. So hat sich das Unfallrisiko von Fahranfängern bundesweit um rund 20 Prozent verringert. Wir sind überzeugt, dass diesbezüglich noch mehr möglich ist.“

 

Frank Scheurell, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, ergänzt: „Wenn ein 16-jähriger Azubi bereits einen tonnenschweren Traktor von A nach B fahren darf, können wir ihm wohl auch das Autofahren zutrauen. Wenn das zu mehr Verkehrssicherheit beiträgt, sollte zumindest darüber nachgedacht werden.“



Hintergrund:


Für eine Ausweitung auf das Begleitete Fahren mit 16 ist eine Änderung der EU-Gesetzgebung zwingend erforderlich. Derzeit ist europaweit das Mindestalter auf 17 Jahre festgelegt und in der Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG geregelt. Demnach ist ein gemeinsames Vorgehen auf europäischer, Landes- und Bundesebene notwendig.