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pressemitteilung sicher durch den weihnachtsverkehr

Sicher durch den Weihnachtsverkehr

Dienstag, den 4. Dezember 2018


-  Für viele Besucher eines Weihnachtsmarktes darf der Glühwein nicht fehlen 

-  TÜV-Verband: Nach Alkoholkonsum unbedingt öffentliche Verkehrsmittel benutzen 

-  Zahlreiche Unfälle mit Toten und Verletzten als Folge von Alkoholfahrten


Weihnachtsmärkte, Weihnachtsfeiern, ein Glühwein beim Weihnachtsshopping: Der Dezember gehört zu den Monaten mit hohem Unfallrisiko durch Alkohol im Straßenverkehr. Der TÜV-Verband rät daher, in der Vorweihnachtszeit das Auto stehen zu lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Für zwei Drittel aller Deutschen (66 Prozent) darf der Glühwein bei einem Besuch auf dem Weihnachtsmarkt nicht fehlen. Fast jeder vierte Befragte (24 Prozent) trinkt dort auch gerne einen Punsch, in dem in der Regel hochprozentiger Alkohol enthalten ist. Das hat eine Umfrage des Marktforschungsunternehmens YouGov ergeben. „Auch in der Weihnachtszeit sollten Autofahrerinnen und Autofahrer dem Grundsatz folgen: Wer trinkt, fährt nicht und wer fährt, trinkt nicht“, sagte Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband (VdTÜV). Gerade bei Glühwein, Punsch oder anderen Mischgetränken werde das Risiko für die Fahrtüchtigkeit häufig unterschätzt. Der Grund: Zucker, Gewürze und Früchte überdecken den Alkoholgeschmack. Nicht verlassen sollte man sich darauf, dass sich durch die Hitze der Alkohol verflüchtigt. Alkohol verdampft zwar ab etwa 80 Grad Celsius, aber auf Weihnachtsmärkten wird diese Temperatur selten erreicht. Wer daher nicht auf die alkoholfreien Varianten umsteigen möchte, sollte beim Weihnachtsmarktbesuch das Auto unbedingt stehen lassen.

Nicht weniger riskant: die Fahrt von einer Weihnachtsfeier am Steuer eines Autos. Neben Glühwein werden häufig noch weitere alkoholische Getränke durcheinandergetrunken, die zwanglose Atmosphäre erschwert dabei die Kontrolle über den tatsächlichen Konsum. Wer nicht konsequent auf Alkohol verzichtet, sollte bereits im Vorfeld planen, wie er mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi wieder nach Hause kommt. Der TÜV-Verband appelliert hier besonders an die Arbeitgeber. Goebelt: „Wenn eine Weihnachtsfeier für den Betrieb geplant wird, sollte die Location in jedem Fall mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und für genügend Taxis gesorgt sein.“

Besonders bei sozialen Anlässen, bei denen der Alkoholkonsum zum guten Ton gehört, fällt es oft schwerer, Trinken und Autofahren klar auseinander zu halten. Zudem sinkt bei steigender Alkoholisierung das Risikobewusstsein. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2017 in Deutschland insgesamt 13.463 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss mit Personenschaden. Dabei wurden 231 Verkehrsteilnehmer getötet und 4.531 schwer verletzt. Zwei Drittel der Unfallbeteiligten (67 Prozent) hatten einen Blutalkoholwert von mehr als 1,1 Promille. „Leistungseinbußen können bereits ab 0,3 Promille auftreten und ab 1,1 Promille gelten alkoholisierte Autofahrer als absolut fahruntüchtig“, sagte Goebelt. „Wer sich keine Gedanken über Promillegrenzen beim Autofahren machen will, braucht sich nur eine Zahl merken: die Null."