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Heute im Bundestag: Eine zusätzliche Milliarde Euro Corona-Hilfe für den ÖPNV

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di.., 22. Juni 2021

01. Eine zusätzliche Milliarde Euro Corona-Hilfe für den ÖPNV

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund die Länder bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützt, sollen im Jahr 2021 um eine Milliarde Euro erhöht werden. Das sieht der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegte "Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes" (19/30400) vor, dem der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur am Dienstag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der anderen Fraktionen den Weg geebnet hat. Der Bundestag wird sich laut Tagesordnung am Donnerstag abschließend mit der Vorlage befassen.

Aktuellen Prognosen der Branche zufolge sei beim ÖPNV durch die Covid-19-Pandemie für das Jahr 2020 mit Schäden in Höhe von rund 3,3 Milliarden Euro und für das Jahr 2021 in Höhe von rund 3,6 Milliarden Euro zu rechnen, "so dass sich für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt ein Schaden in Höhe von bis zu sieben Milliarden Euro ergeben kann", schreiben die Koalitionsfraktionen in dem Entwurf. Der Bund habe den Ländern im Jahr 2020 bereits zusätzliche Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt und wolle im Jahr 2021 erneut bei der Finanzierung des ÖPNV unterstützen. Mit den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln sollen die bei den Verkehrsunternehmen entstandenen finanziellen Nachteile abgefedert werden und zugleich dafür Sorge getragen werden, "dass das ÖPNV-Angebot in Umfang und Qualität aufrechterhalten werden kann".

Die erneute Bundeshilfe soll in zwei Tranchen ausgezahlt werden. "Damit soll gewährleistet werden, dass die Länder ihre zugesagten Finanzierungsbeiträge zeitgerecht erbringen und der Bund nicht - wie im Jahr 2020 geschehen - in eine Vorfinanzierung tritt", heißt es in dem Gesetzentwurf.

Den coronabedingten zusätzlichen Finanzbedarf des ÖPNV erkannten im Verkehrsausschuss alle Fraktionen an. Es sei unstrittig, dass die Hilfen für den ÖPNV generell notwendig sind, hieß es von Seiten der FDP-Fraktion. Irritierend sei aber, dass die Länder ihre Zusage aus dem ersten Hilfspaket 2020, Mittel in der gleichen Höhe bereitzustellen, noch nicht eingehalten hätten. Zudem fehle grundsätzlich die Transparenz bei der Verwendung der Regionalisierungsmittel.

Der Vertreter der Unionsfraktion sprach von einem gelungenen Spagat zwischen Haushalts- und Verkehrspolitikern. Dieser Spagat sei nötig, weil die ÖPNV-Unternehmen die Corona-Hilfen bräuchten. Der Bund habe insgesamt 3,5 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln für den ÖPNV zur Verfügung gestellt - der gleiche Betrag müsse nun auch von den Ländern kommen. Für 2020 seien aber aktuell 1,8 Milliarden Euro durch die Länder nicht ausgereicht worden. Daher sei es gut, dass mit dem neuen Gesetz die Länder stärker in die Pflicht genommen würden.

Momentan gebe es den Bedarf für die Bundesmittel, erkannte auch die AfD-Fraktion an. Gleichwohl gibt es aus Sicht des Fraktionsvertreters einen längerfristigen Reformbedarf. Die Aufgabenträger des ÖPNV, in aller Regel die Länder selbst oder landeseigenen Gesellschaften, müssten in die Lage versetzt werden, Verkehrsleistungen, die langfristig bestellt werden, in ähnlichen Fällen wie jetzt bei der Corona-Pandemie, auch wieder abbestellen zu können. Anderenfalls bestehe das Risiko, das der Bund erneut finanziell massiv in die Pflicht genommen werde.

Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass der Bund die Bereitschaft zeige, Schaden vom ÖPNV abzuwenden. Dies sei ein klares Bekenntnis zum ÖPNV. Gleichwohl, so die Fraktionsvertreterin, habe der Bundesrechnungshof zu Recht die Schieflage kritisiert, die im vergangenen Jahr entstanden sei, als der Bund in Vorleistung gegangen war und nicht sichergestellt wurde, dass die Länder den Kompensationsbedarf des ÖPNV zu gleichen Teilen tragen. Diese Kritik nehme der Gesetzentwurf auf.

Aus Sicht der Linksfraktion ist es ebenfalls kritikwürdig, dass die Länder ihren Beitrag im Jahr 2020 nicht geleistet hätten. Gleichzeitig sei seine Fraktion aber der Meinung, dass der Bund mit Blick auf das Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse und des Klimaschutzes verpflichtet sei, einen gut getakteten und resilienten ÖPNV in ganz Deutschland zu ermöglichen, sagte der Linken-Vertreter. Daher müssten die regulären Regionalisierungsmittel des Bundes erhöht werden.

Auch nach Einschätzung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind die Zuschüsse gerechtfertigt. Der Kritik des Bundesrechnungshofes an der Bundesregierung, dass die gleichmäßige Bereitstellung der Mittel durch Bund und Länder nicht gewährleistet sei, teile er nicht, sagte der Fraktionsvertreter. Es werde kein einziger Cent der Bundesmittel verschwendet. Zudem werde sich zeigen, dass auch die Länder im weiteren Verlauf ihren Beitrag leisten. Zu kritisieren sei vielmehr, dass erst 2023 nach der sogenannten Spitzabrechnung das letzte Geld des Bundes bei den ÖPNV-Unternehmen ankomme.