Foto: Bau von Nord Stream 2
Bonn (dts Nachrichtenagentur) - Die
Bundesnetzagentur hat das Verfahren zur Zertifizierung der Nord Stream 2 AG als
Unabhängiger Transportnetzbetreiber vorläufig ausgesetzt. Das teilte die
Behörde am Dienstag mit. Demnach sei man nach eingehender Prüfung der
Unterlagen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Zertifizierung nur dann in
Betracht komme, wenn der Betreiber in einer Rechtsform nach deutschem Recht
organisiert sei.
Die Nord Stream 2 AG mit Sitz in Zug in der
Schweiz hatte sich entschlossen, nicht die bestehende Gesellschaft umzuwandeln,
sondern eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht nur für den deutschen
Teil der Leitung zu gründen. Diese Tochtergesellschaft soll Eigentümerin des
deutschen Teilstücks der Pipeline werden und dieses betreiben. Die
Tochtergesellschaft muss dann selbst die Vorgaben des
Energiewirtschaftsgesetzes an einen Unabhängigen Transportnetzbetreiber
erfüllen.
Das Zertifizierungsverfahren bleibe so
lange ausgesetzt, bis die Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte und personellen
Mittel auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen sei, so die Bundesnetzagentur.
Erst dann werde man in der Lage sein, die neu vorgelegten Unterlagen der
Tochtergesellschaft als neuer Antragstellerin auf ihre Vollständigkeit hin zu
prüfen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt seien, könne man die Prüfung
innerhalb des verbleibenden Restes der vom Gesetz vorgesehenen viermonatigen
Frist fortsetzen, einen Entscheidungsentwurf erstellen und wie durch
Binnenmarktrecht vorgesehen der Europäischen Kommission zur Stellungnahme zu
übermitteln.
Text / Foto: dts Nachrichtenagentur