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Abfertigung

Hauptzollamt Magdeburg: Heute ist Weltverbrauchertag - Der Zoll leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger

Montag, den 15. März 2021

Magdeburg (ots) - Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt. Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet. Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. 

Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. Deshalb sind Verbraucher stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden. Wie wichtig die Kontrollen des Zolls sind, zeigt sich häufig in der Praxis. So wurden erst kürzlich beim Zollamt Magdeburg-Rothensee 132 elektrisch beleuchtete Reklametafeln als Drittlandsware aus Russland zur Einfuhr angemeldet. Der Warenwert der gesamten Sendung lag bei über 13.000 Euro.

Bei der routinemäßig durchgeführten stichprobenweisen Beschau fiel den Bediensteten des Zollamtes auf, dass es sich bei den elektrischen Anschlüssen der Tafeln um sehr dünne Kabel mit einfachen Netzsteckern handelte und teilweise blanke Elektrodrähte ungeschützt offen lagen. Hierbei entstanden den Zöllnerinnen und Zöllnern Zweifel an der Produktsicherheit der Ware. Die nach dem Produktsicherheitsgesetz für Sachsen-Anhalt zuständige Marktüberwachungsbehörde, der Fachbereich Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz wurde informiert. Nach Prüfung durch die Marktüberwachungsbehörde stellte diese fest, dass es sich bei der gestellten Ware um eine solche handelt, die nicht den Vorgaben zur Freigabe zum freien Verkehr auf dem europäischen Gemeinschaftsmarkt entspricht. 

Gründe hierfür waren beispielsweise die fehlende Konformitätserklärung, fehlende Sicherheitshinweise, zweifelhafter CE - Kennzeichnung, mangelhafte Anschlussleitung und fehlender Berührungsschutz am Netzstecker und an der Netzanschlussleitung. Letztlich entschied der Anmelder der Ware sich dafür, die gesamte Ladung wieder ins Ursprungsland auszuführen. Dank der aufmerksamen Zöllnerinnen und Zöllner konnte auch in diesem Fall das in Verkehr bringen unsicherer Produkte auf den heimischen Markt verhindert werden. Das Produktsicherheitsgesetz regelt unter anderem allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt in der Bundesrepublik Deutschland und legt unterschiedliche Normen fest. Verstöße gegen dieses Gesetz können als Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen oder als Straftat mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert werden.

Foto: Zollmitarbeiterin bei einer Warenbeschauung, Quelle Zoll