Dienstag, den 26. Mai 2020
- Verbraucherzentralen bieten
kostenloses Online-Tool zu aktueller
Rechtslage
- Abgesagte Veranstaltungen, geschlossene
Fitnessstudios und mehr: Der interaktive CoronaVertrags-Check beantwortet häufigste
Verbraucherfragen
Verbraucherzentrale: Aufgrund der Corona-Krise können
Verbraucherinnen und Verbraucher zahlreiche Angebote nicht nutzen.
Doch wer muss zahlen, wenn die Anbieter nicht leisten können? Und
wann müssen Verbraucher sich mit Gutscheinen zufrieden geben? Die
Rechtslage ist komplex und von aktuellen Entwicklungen geprägt. Das
interaktive Tool „Corona-Vertrags-Check“ der Verbraucherzentralen bietet
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um abgesagte Veranstaltungen,
Käufe im Ladengeschäft, Kurse und andere Dienstleistungen.
Seit letzter Woche ist klar: Verbraucher müssen sich für vor dem 8. März
gekaufte Konzerttickets mit einem Gutschein zufrieden geben. Grund
dafür ist eine aktuelle gesetzliche Änderung. Den für die Hochzeit
gebuchten DJ müssen sie dagegen auch weiterhin grundsätzlich nicht
bezahlen, die Vereinsmitgliedschaft schon. Denn was am Ende gezahlt
werden muss, hängt immer vom Einzelfall ab. Diese Situation führt zu
zahlreichen Fragen. Auf den Webseiten der Verbraucherzentralen können
Nutzer sich die wichtigsten Antworten für ihren Fall nun selbst generieren.
„Die Rechtslage ist für Verbraucher nicht zuletzt aufgrund der aktuellen
Änderungen unübersichtlich. Unser interaktives Angebot soll Nutzern
Antworten zu den häufigsten Fragen bieten, ohne dass sie viel Zeit mit
der Lektüre juristischer Texte verbringen müssen“, sagt Juristen Anne
Neumann von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
In manchen Fällen kann die interaktive Abfrage jedoch nicht helfen.
„Wenn zahlreiche individuelle Faktoren eine Rolle spielen, ist es besser,
eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen“, so Neumann.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat eine Hotline mit einem
zusätzlichen kostenlosen Beratungsangebot geschaltet. Dafür stehen
unter der Telefonnummer (0345) 29 80 333 Experten für alle Anfragen zu
Problemen mit Stornierungen oder Kündigungen bei allen Verträgen für
Reisen und aus dem Freizeitbereich zur Verfügung.