Wenn ein Mieter seiner Mietzahlungspflicht nicht oder jedenfalls nicht vollständig nachkommt, ist das für den Vermieter in der Regel ärgerlich und nicht hinnehmbar.
Um selbst Verluste zu vermeiden, wird der Vermieter grundsätzlich die rückständige Miete vom Mieter einfordern wollen. Sollte sich dieser weigern die Rückstände zu begleichen, bleibt dem Vermieter nichts anderes übrig als die Forderung gerichtlich geltend zu machen. Doch innerhalb welcher Frist muss er dies tun?
Wann verjähren Mietschulden?
Mietschulden verjähren innerhalb von drei Jahren. Es gilt somit die regelmäßige Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB. Diese beginnt mit dem Schluss des Jahres in dem der Mietzahlungsanspruch entstanden ist und der Vermieter von dem Rückstand erfahren hat bzw. hätte erfahren müssen (vgl. § 199 Abs. 1 BGB).
Beispiel für die Verjährung von Mietschulden
Folgendes Beispiel verdeutlicht, wann bei Mietschulden die Verjährung eintritt: Der Mieter einer Wohnung zahlt für den Monat Mai 2011 nicht die vereinbarte Miete. Der Vermieter erlangt davon sofort Kenntnis. Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung beginnt damit am Ende des Jahres 2011, also dem 31.12.2011. Ab diesem Zeitpunkt hat der Vermieter drei Jahre Zeit, die Mai-Miete für das Jahr 2011 geltend zu machen. Nach dem 31.12.2014 kann er seinen Anspruch nicht mehr geltend machen.
Gilt die Verjährung von 3 Jahren auch für andere Ansprüche in Bezug auf das Mietverhältnis?
Der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegen im Übrigen auch Forderungen auf Zahlung bzw. Rückzahlung der Mietkaution oder der Betriebskosten. Dies gilt ebenso für Ansprüche wegen zu viel gezahlter Miete oder zu Unrecht gezahlter Maklerprovision.
Nur wenn es um Ersatzansprüche des Vermieters wegen einer Veränderungen oder Verschlechterung der Mietsache geht, gilt gemäß § 548 Abs. 1 BGB die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten. Die Frist beginnt jedoch erst mit der Rückgabe der Mietsache an den Vermieter. Unter welchen Voraussetzungen eine Wohnungsrückgabe vorliegt, können Sie hier nachlesen: Wohnungsübergabe: Wie muss eine Wohnung zurückgegeben werden?
Quelle: refrago/rb