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Wirtschaftsrat lehnt Entschuldung von Kommunen aus Bundesmitteln ab

Dienstag, den 19. Mai 2020

Wolfgang Steiger: Wenn der Bund Altschulden klammer Kommunen aus Bundesmitteln tilgt, ist das ein ordnungspolitischer Tabubruch und vergeudet Bundeshaushaltsmittel

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. lehnt die von Bundesfinanzminister Scholz beabsichtigte Entschuldung von Kommunen aus Bundesmitteln ab. Es gehört nicht zu den Aufgaben des Bundes die Kommunen zu entlasten – deshalb ist dieser Fall auch nicht im Grundgesetz vorgesehen. „Die Finanzausstattung der Kommunen liegt in der Verantwortung der Länder. Das Anliegen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz mag löblich sein, aber es ist der falsche Weg. Länder wie Hessen zeigen, dass eine Finanzierung von Altschulden auch ohne Bundesmittel möglich ist. Es kann nicht sein, dass Länder, die ordentlich haushalten und eigene Anstrengungen unternommen haben, um ihre Kommunen zu entschulden, bestraft und demotiviert werden“, kritisiert Wolfgang Steiger (Foto), Generalsekretär des Wirtschaftsrates.  

Ohne eine Grundgesetzänderung ist die durch den Bundesfinanzminister vorgeschlagene Entschuldung der Kommunen ohnehin verfassungswidrig. „Das unter dem Deckmantel der Corona-Epidemie jetzt klammen Kommunen mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt geholfen werden soll, ist ein ordnungspolitischer Tabubruch. Auch ist der Vorschlag des Bundesfinanzministers keineswegs neu, sondern stieß bereits in der Vergangenheit auf verfassungsrechtliche Bedenken in der Union“, mahnt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

Die jüngst veröffentlichte Frühjahrsprognose des Arbeitskreises Steuerschätzung weist ein stark rückläufiges Steueraufkommen für 2020 und die Folgejahre aus - bei einer gleichzeitigen Haushaltsbelastung durch Milliardenhilfen. „Dass nun Bundesmittel für landeseigene Aufgaben aufgewendet werden sollen, ist nicht nachvollziehbar. Zumal der Bundeshaushalt durch die Neuverschuldung zur Finanzierung der Corona-Maßnahmen und Mindereinnahmen von 30 Milliarden bereits über Gebühr belastet ist und die Tilgung der diesjährigen Neuverschuldung in den nächsten Jahren zu tragen ist“, betont Wolfgang Steiger.

Nicht nur die Selbstverwaltung der Kommunen und Rechte der Länder würden durch eine Bundeshilfe verletzt, es drohte auch viel Steuergeld ohne Effekt zu bleiben. „Mittel des Bundeshaushalts müssen stattdessen für Konjunkturmaßnahmen genutzt werden, um die Coronakrise zu überwinden“, unterstreicht Wolfgang Steiger. „Kommunale Investitionen sind ein wichtiger Pfeiler für Investitionen in Deutschland. Diese können eher durch direkt bezuschusste Maßnahmen gesteigert werden, als durch den Abbau der Überschuldung. Außerdem werden Kommunen, die ordentlich gehaushaltet haben, damit massiv benachteiligt und für eine gute und verantwortungsvolle Haushaltspolitik bestraft“, kritisiert der Generalsekretär des Wirtschaftsrates.