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Reise-News: Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise

Montag, den 21. Dezember 2020

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.

Einreise

Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran, bei der Ausreise nach Griechenlandexternal arrow icon sowie bei Ein-und Ausreise nach Georgien.

Seit 21. Dezember 2020 sind Flugverbindungen aus und nach Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Südafrika vorübergehend ausgesetzt.

Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen, z. B. ein PCR-Test.

Die Türkei fordert für die Rückreise nach Deutschland die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise befreit nicht von etwaigen Quarantänepflichten in Deutschland. Es gelten die jeweiligen Quarantäneverordnungen der Bundesländer.

Beschränkungen im Land

Im ganzen Land gilt eine allgemeine Ausgangssperre montags bis donnerstags von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens am Folgetag und von freitags 21 Uhr bis montags 5 Uhr.

Außerdem gilt eine Ausgangssperre vom 31. Dezember 2020, 21 Uhr, bis 4. Januar 2021, 5 Uhr.

Zusätzlich gelten landesweit zeitweise Ausgangssperren für Personen über 65 Jahren (täglich ab 13 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages) und Personen unter 20 Jahren (täglich ab 16 Uhr bis 13 Uhr des Folgetages). Für diese Personengruppen ist die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagt. Die Ausgangssperren gelten nicht für Touristen.

Landesweit gilt ein grundsätzliches Rauchverbot im öffentlichen Raum, dessen Einzelheiten die jeweiligen Gouverneure festlegen. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden mit Geldstrafen geahndet.

Im gesamten Land sind alle Gastronomiebetriebe außer in Hotels, an Flughäfen sowie Bahnhöfen geschlossen und bieten nur Lieferservice an.

Für das Betreten von Einkaufszentren ist ein HES-Code erforderlich.