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Reise-News: Tschechische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 13. Februar 2021

In Tschechien sind vermehrt Fälle der neuen, ansteckenderen Varianten von COVID-19 festgestellt worden, weshalb Tschechien mit Wirkung vom 14. Februar 2021 als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft wird.

Durch die Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 besteht mit Wirkung vom 14. Februar 2021 ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland.

Reiseverbindungen

Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Tschechiens mit Wirkung vom 14. Februar 2021 als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Tschechien nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen. 

Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.