Berlin (dts Nachrichtenagentur/MDN) - Bei
der Grund- und Ersatzversorgung mit Strom und Gas ist eine Debatte um mögliche
Neuregelungen entbrannt. Die Stadtwerke wollen es Energieversorgern erschweren,
Kunden zu kündigen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schlägt dazu
"eine Frist von drei Monaten vor einer beabsichtigen Einstellung der
Energielieferung" vor, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung"
(Dienstagsausgabe) berichtet.
"Wir müssen
die Regeln verschärfen", sagte Hauptgeschäftsführer
Ingbert Liebing der FAZ. In dem Verband haben sich die kommunalen Stadtwerke
zusammengeschlossen, die oft als Grund- und Ersatzversorger einspringen, wenn
andere Anbieter den Dienst einstellen. Die Kündigungsfrist
schützt allerdings auch nicht vor einer Insolvenz. "Aber einige
Unternehmen hatten keine Lust mehr, ihre Kunden mit höheren Strompreisen zu
beliefern - und das von heute auf morgen", sagte Liebing.
Das sollte künftig
ausgeschlossen werden. Liebing nimmt dabei auch den Vorstoß von Oliver Krischer
(Grüne), parlamentarischen Staatssekretär im
Bundeswirtschaftsministerium, auf. "Gut ist, dass er die
Geschäftspraktiken der Billiganbieter stärker an die Leine nehmen will",
sagte Liebing der FAZ. Gut sei auch, dass er offenbar der Auffassung ist, dass
die Tarifspaltung bisher rechtlich korrekt sei.
"Sein Vorschlag, dass künftig nur noch ein einheitlicher Grundpreis möglich sein soll,
funktioniert aber nur dann, wenn dafür die sogenannte Ersatzversorgung
ausgeweitet und von der Grundversorgung klar getrennt wird." In der
Ersatzversorgung sollten dann die Kunden landen, deren bisherige Energieversorger
in die Insolvenz gehen oder die Arbeit einstellen. Dann bleibt es getrennt von
der eigentlichen Grundversorgung: "Hier sind viele, die mangels Bonität
keinen Anbieter finden", sagte er.
Liebing möchte zudem die Aufsicht der
Bundesnetzagentur schärfen. "Aber wir warnen davor, die Energiepreise
weiter zu verteuern", sagte er der FAZ. Das wäre der Fall, wenn Anbieter für alle Energiemengen Bürgschaften hinterlegen müssen. "Wir dürfen nicht mit der Schrotflinte ins Feld
schießen und alle Energieunternehmen belasten", sagte Liebing.
"Am Ende müssten das die Kunden zahlen." Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat sich bereits zu Wort gemeldet - allerdings mit etwas anderen Forderungen: Der Verband begrüße, dass es in der Grundversorgung nur einen Tarif für Neu- und Altkunden geben solle, sagte Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen beim VZBV am Montag. Offen bleibe, wie die Bundesregierung dann die Ersatzversorgung regeln will.
Die Verbraucherschützer
fordern, dass der Tarif der Ersatzversorgung dem der Grundversorgung
entspricht. Lässt die Bundesregierung dennoch höhere Tarife für die Ersatzversorgung zu, müsse sie
drei Punkte als Bedingung für Anbieter aufstellen: erstens, dass die
erhöhten Tarife zeitlich eng begrenzt sind, zweitens, dass ihre Höhe prozentual
gedeckelt ist und drittens eine Begründungspflicht für
Anbieter gegenüber den Aufsichtsbehörden. Manche Grundversorger schließen beim
Gas jetzt selbst schon Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung aus
und wollen sie nur in die Ersatzversorgung aufnehmen - für höhere Preise und für maximal drei Monate.
Der Grund: Sie sehen Hausbesitzer oftmals
nicht als "Haushaltskunden" im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes,
auch wenn die die Kosten nur an die Mieter, also ganz normale Haushalte,
umlegen.
Text / Foto: dts / pixabay