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Politik-News: Bundesrat möchte europäische Symbole besser schützen

Plenarsitzung des Bundesrates am 20.09.2019

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die europäischen Symbole wie Flagge und Hymne besser vor Verunglimpfung geschützt werden. Er hat hierzu am 20. September 2019 einen Gesetzentwurf beschlossen.

Eigener Straftatbestand

Darin schlägt er einen neuen Straftatbestand vor, der für das Verunglimpfen der europäischen Flagge oder Hymne eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Wer eine öffentlich angebrachte europäische Flagge entfernt, zerstört, beschädigt oder unbrauchbar bzw. unkenntlich macht, muss nach dem Gesetzentwurf ebenfalls mit Strafe rechnen.

Lücke im Strafrecht

Die Länder begründen ihre Initiative mit einer Lücke im Strafgesetzbuch. Dieses schützt nur Symbole ausländischer Staaten und der Bundesrepublik Deutschland vor Verunglimpfung: über Paragraf 104 bzw. 90 a Strafgesetzbuch. Mit dem vorgeschlagenen Paragraf 90 c würde sichergestellt, dass die Strafverfolgungsbehörden auch dann einschreiten können, wenn sich das Verächtlichmachen gegen die europäischen Grundwerte richtet.

Bundesregierung und Bundestag am Zug

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.