header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 11 19 08.53.57

Magdeburg / ST: Höchststand der Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung

Mittwoch, den 21. Juli 2021

2020 meldeten die Jugendämter insgesamt 4 708 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) mitteilt, waren das 1 084 Fälle mehr (29,9 %) als 2019. Im Vergleich zum Jahr 2012, dem 1. Jahr der Erhebung, erhöhten sich die akuten und latenten Kindeswohlgefährdungen um 78,7 % (2020: 1 274; 2012: 713).

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Unversehrtheit des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls. Werden dem zuständigen Jugendamt maßgebliche Anhaltspunkte zur Gefährdung des Kindeswohles bekannt, hat es, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, das Gefährdungsrisiko einzuschätzen und entsprechenden Handlungsbedarf umzusetzen.

Eine solche Gefährdungseinschätzung erfolgte 2020 bei 2 219 Mädchen (47,1 %) und 2 489 Jungen (52,9 %). Am häufigsten waren Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten betroffen (469). Die Hälfte aller gefährdeten Kinder und Jugendlichen (2 378) waren zu Beginn des Verfahrens jünger als 7 Jahre.

Am häufigsten meldeten die Jugendämter eingeleitete Verfahren in der Landeshauptstadt Magdeburg (663), 65 Fälle weniger wurden in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) gemeldet. Im Vergleich der Landkreise lagen die meisten Verdachtsfälle in Mansfeld-Südharz vor (644), im Jerichower Land wurden die wenigsten Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls durchgeführt (18).

Von den insgesamt 4 708 Verdachtsfällen wurden die meisten anonym gemeldet (1 043). Bei 649 Verfahren erfolgten Hinweise durch die Polizei, seitens eines Gerichts oder durch die Staatsanwaltschaft (13,8 %). Fast jede 10. Meldung erfolgte durch Bekannte und/oder Nachbarn (517).

Bei der Bewertung der Verfahren durch die Jugendämter wurden bei 724 Fällen (15,4 %) eine akute und bei 550 Fällen (11,7 %) eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. Bei 72,9 % der Fälle bestätigte sich der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nicht (3 434), dennoch bestand bei 39,3 % ein Hilfe- bzw. Unterstützungsbedarf (1 850). Das entsprach einem Zuwachs von 456 Fällen zum Vorjahr.

Symbolfoto/pixabay