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1,3 % mehr Personen erhielten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Mittwoch, den 14. April 2021

Knapp 1,1 Millionen Personen haben im Dezember 2020 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) heute weiter mitteilt, waren das knapp 14 000 beziehungsweise 1,3 % mehr Leistungsempfängerinnen und -empfänger als im Dezember 2019. Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

51,3 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung erhielten im Dezember 2020 Grundsicherung im Alter. Das heißt, sie hatten die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten. Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren; für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2020 lag die Altersgrenze daher bei 65 Jahren und 9 Monaten.

48,7 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung waren im Alter ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein.


Symbolfoto/pixabay